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Gesundheit & Pflege

Professionelle Zahnreinigung
Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten

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Jahr

Warum die professionelle Zahnreinigung so wichtig ist

Gepflegte Zähne gehören zu einem gepflegten Aussehen. Wer wirklich das Optimale für die Zahnpflege tun will, sollte zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung (PZR) in Anspruch nehmen. Diese umfassende Prophylaxe empfehlen nicht nur Zahnärzte. Zu den Leistungen gehören unter anderem:
  • Entfernen der Zahnbeläge
  • Reinigung der Zahnzwischenräume
  • Politur der Oberflächen
  • Fluoridierung und Versiegelung
Um als Patient nicht auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben zu müssen, ist eine private  Zahnzusatz­versicherung  sehr von Vorteil. Sie kann bereits für einen geringen Monatsbeitrag ganz oder größtenteils die entstehenden Kosten übernehmen. Die Krankenkassen hingegen leisten hier, wenn überhaupt, nur in einem geringen Umfang.
Unser Zahnzusatzversicherung Vergleich kann Ihnen im Detail sehr gut helfen, die für Sie optimale Zusatzversicherung mit Leistungen für die PZR zu finden. Viele der aufgeführten Tarife leisten neben der PZR noch für einige weitere Zahnbehandlungen. So werden oftmals auch die Kosten für Kunststofffüllungen sowie Wurzel- und Paradontosebehandlungen übernommen.
Zu jeder Versicherung haben wir Ihnen übersichtlich alle wichtigen Informationen zusammengestellt. Nutzen Sie unseren Onlinevergleich. Weshalb eine private Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen wie beispielsweise die Zahnreinigung eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkasse ist sowie weitere Informationen zum Thema lesen Sie im Folgenden.

Zahnreinigung – Muss der Patient allein für die Kosten aufkommen?

In den letzten Jahren wurden die Kassenleistungen für Zahnbehandlungen moderat geändert. Dadurch ist auch die professionelle Zahnreinigung bei manchen Krankenversicherern wieder in den Leistungskatalog aufgenommen worden. Jede Krankenkasse handhabt das anders, manche übernehmen die Kosten zu kleinen Teilen, andere gar nicht. Informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), welche Erstattungsleistung sie im Bereich der Zahnbehandlungen erbringt. Mit diesen Informationen und Ihren individuellen Bedürfnissen haben Sie eine gute Grundlage zur Ermittlung einer geeigneten Zahnzusatzversicherung.

Welche Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt?

Einige Krankenkassen arbeiten bei dieser Art der Zahnbehandlung mit Vertragszahnärzten zusammen. Wenn Sie Mitglied in solch einer Krankenkasse sind, zahlen Sie in der Regel keine Eigenleistungen bei der Zahnreinigung. Andere Versicherer bieten ihren Kunden sogenannte Zusatzleistungen an, die durch besondere Budgetrahmen oder Bonusprogramme die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung teilweise übernehmen.
Die Chancen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Erstattungen in den nächsten Jahren bei der professionellen Zahnreinigung nach oben hin anpassen, stehen sehr gut. Dadurch dass seit 2015 ein gesonderter Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung erhoben wird, wetteifern die gesetzlichen Versicherer vermehrt mit besonderen Zusatzleistungen. Hier sind immer öfter Erstattungen für die Zahnreinigung enthalten, da viele Patienten dies wünschen und Zahnärzte dazu raten.

Wie hoch sind die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung?

Im Jahr 2012 wurden die Abrechnungsziffern für Zahnbehandlungen in dem Bereich der professionellen Zahnreinigung verändert. Dadurch wurde ein Pauschalbetrag je Zahn von 1,57 € festgelegt. Dieser kann mit dem 1-fachen, 2,3-fachen oder in Ausnahmefällen, mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden, je nachdem, wie intensiv die Behandlung ist.
Die zu verwendende Abrechnungsziffer nennt sich GOZ-Ziffer 1040. Mit dieser Berechnungsgrundlage ergeben sich Kosten vonmindestens 40 € je Zahnbehandlung. Wenn der 3,5-fache Faktor herangezogen wird, werden ca. 160 € für eine umfassende Reinigung in Rechnung gestellt.

Wie hoch ist die Eigenleistung?

Wenn zum Beispiel eine Krankenkasse einmal im Jahr 25 € für die PZR übernimmt, bleiben bei der günstigsten Variante der Zahnreinigung Eigenleistungen von 15 € über. Setzt man aber zwei umfassende professionelle Zahnreinigungen im Jahr an, müssen Sie von den 320 € im Beispiel 295 € aus der eigenen Tasche zuzahlen.

Zuschüsse für Zahnreinigungen und mehr – Die Lösung heißt Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung erstattet, je nach Tarif, eine bzw. zwei Sitzungen der professionellen Zahnreinigung nach GOZ 1040. Bei medizinischer Notwendigkeit auch mehr.
Kinder erhalten zwar von der gesetzlichen Krankenkasse auch Leistungen für Zahnprophylaxe, diese beschränken sich jedoch oft nur auf eine Beratung zum täglichen Zahnputzverhalten, um Karies vorzubeugen. Hierbei stehen die richtige Putztechnik mit der Zahnbürste und die optimale Ernährung für die Gesundheit der Zähne im Mittelpunkt. Zudem werden diese Leistungen nur für Kinder bis 17 Jahre übernommen.
Wichtig
Auch für Kinder ist eine professionelle Zahnreinigung erstattungsfähig. Sinnvoll etwa für Jugendliche die eine feste Zahnspange tragen, denn diese macht eine besondere Pflege erforderlich. Daher haben die Versicherungsgesellschaften auch in der privaten Zusatzversicherung diese Leistungen für Kinder mit aufgenommen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Bei in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Erwachsenen und Kindern werden folgende Prophylaxe-Leistungen erstattet.

Kindern vom 6. bis zum 18. Lebensjahr

  • Mundhygiene­status
  • Aufklärung über richtige Putztechnik und zahngesunde Ernährung
  • Zahnsteinentfernung
  • Fluoridierung
  • Fissuren­versiegelung der bleibenden Backenzähne (6er und 7er im Ober- und Unterkiefer)

Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

  • Zahnstein­entfernung
  • Maximal eine Prophylaxe-Leistung
  • Grundsätzlich ist die PZR keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einige wenige Krankenkassen geben heute allerdings auch Zuschüsse, beispielsweise im Rahmen von Bonusprogrammen.

Diese Leistungen werden von Zahnzusatzversicherungen übernommen

Professionelle Zahnreinigung (nach GOZ-Ziffer 1040)

  • Entfernen der Zahnbeläge, die sich oberhalb (supragingival) und unterhalb (subgingival) des Zahnfleischrandes und auf Zahn- und Wurzeloberflächen befinden
  • Reinigung der Zahnzwischenräume
  • Entfernen des Biofilms (bestehend aus einer dünnen Schleimschicht und Mikroorganismen)
  • Oberflächenpolitur
  • Geeignete Fluoridierungs­maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Brückenglied

Ergänzend zur GOZ-Ziffer 1040 können Kunden einer Zahnzusatz­versicherung noch weitere Maßnahmen durchführen lassen:

  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Fissurenversiegelung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
  • Speicheltest zur Keimbestimmung
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
  • Lokale Behandlung von Mundschleimhaut­erkrankungen

Mögliche Mehrleistungen der Tarife

Die PZR ist ideal für alle, die eine gesunde Zahnsubstanz besitzen und diese durch gezielte Maßnahmen erhalten wollen. Selten wird eine Zahnzusatzversicherung nur den Baustein der PZR abdecken. Die meisten Tarife leisten noch für zusätzliche Behandlungen. Die Höhe der Erstattung und die Art der Leistungen können sehr unterschiedlich ausfallen und zum Beispiel folgende sein:
  • Höherwertige Füllungen aus Kunststoff oder Gold
  • Verblendungen der Zahnkronen
  • Verwendung von Keramik oder anderen Materialien bei Zahnbrücken
  • Kostenübernahme bei Zahnimplantaten und Zahnersatz
  • Kostenübernahme für Kieferorthopädie
  • Behandlung unter Vollnarkose

Das sagen unsere Kunden

"Bestes Vergleichsportal 2020"
erneut ausgezeichnet in 2021, 2022 und 2023
6627 Bewertungen
zu ACIO
98,87%
Kunden­zufriedenheit
4,94 / 5
Kundenbewertung vom 15. März 2024
"Sehr netter Kontakt, alles gut erklärt und zugehort"

Diese Behandlungsschritte sieht eine Zahnreinigung vor

Zahngesundheitsvorsorge = Individualprophylaxe
Die Individualprophylaxe ist der sanfte Weg zu gesunden Zähnen, zur Verbesserung der Mundhygiene und Reduzierung von Zahnsteinbildung. Wir baten Zahnarzt Dr. Reiner Koschitzke, einmal den Ablauf einer professionellen Zahnreinigung für Sie zu beschreiben.
Man benötigt für die professionelle Zahnreinigung einiges an Instrumenten und Materialien, wie z. B. Bürsten, Polierer, Zahnsteingerät, Scaler und Kürretten, Mundspüllösungen (beispielsweise Meridol, Chlorhexamed, 70 %igen Alkohol, Chlorhexamed-Gel) besonders reißfeste und gleitfähige Zahnseide (beispielsweise Superfloss und Glide, leicht gewachst), sowie Nupro Paste zum Polieren, Fluoridlacke und Gele zum fluoridieren.
  • Begonnen wird mit der Säuberung der Zahnoberflächen, mit dem Bürstchen und mit der Nupro Paste, die eine leichte Körnung hat, damit die Beläge gut entfernt werden.
  • Anschließend wird mit einer Mundspüllösung der Mund und Rachenraum gut ausgespült, damit die Bakterien entfernt werden.
  • Nach der so gewonnenen Übersicht können mit Scalern, Kürretten und einem Zahnsteingerät die Flächen und Zahnzwischenräume von Zahnstein befreit und weiche Beläge aus den Zahnfleischtaschen entfernt werden. Anschließend wird erneut ausgespült.
  • Die Zwischenräume werden mit einer kleinen Interdentalbürste gesäubert. Im Anschluss daran wird der Mundraum wieder ausgespült.
  • Mit dem Gummipolierer und Nupro Paste werden alle Zahnflächen poliert, mit Zahnseide anschließend alle Zwischenräume gereinigt und der Mund wird wieder ausgespült.
  • Nachdem die Entfernung der Belege kontrolliert wurde, wird mit dem Fluoridieren begonnen. Dafür wird Duraphat oder Bifluorid direkt auf die Zahnhälse aufgetragen. Fluoridlacke und -gele besitzen eine hohe Fluoridkonzentration und sind somit ein wirksamer Kariesschutz. Sie schützen mehrere Monate lang gegen Bakterien.
  • Die Behandlung bewirkt somit eine verbesserte Mundhygiene, eine Reduzierung von Zahnsteinneubildung und beugt vielen Krankheiten vor.
  • Eine Sitzung in dieser Art dauert beim vollbezahnten Patienten eine Stunde und sollte zwei- bis viermal Mal im Jahr wahrgenommen werden.
Dr. Reiner Koschitzke
Zahnarzt
Hannoversche Straße 17
31582 Nienburg
Monika Schlemermeyer
Prophylaxeassistentin

Wissenswertes zur Rechnung Ihres Zahnarztes

Wenn Sie von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung für die PZR erhalten oder noch alte Abrechnungen vorliegen haben, vergleichen Sie die dort aufgeführte Art der Rechnungsstellung mit unseren Musterabrechnungen.
Entsprechen Ihre Rechnungen den unter Position 1 aufgeführten Mustern und die genannten GOZ-Ziffern auch denen vom Versicherer als erstattungsfähig anerkannten Ziffern, gibt es keine Probleme.

So reichen Sie die Zahnarztrechnungen richtig ein

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung, Original und Duplikat.
Das Duplikat ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Um Erstattungsleistungen zu erhalten, muss immer die Original-Rechnung beim Zusatzversicherer eingereicht werden.
Diese Rechnung sieht in der Regel ein Zahlungsziel von drei bis vier Wochen vor.
Der Zusatzversicherer erstattet nie direkt an den Behandler, sondern immer an Sie, den Versicherungsnehmer.
Zur Begleichung der Rechnung bestehen zwei Alternativen:
  • Sie gehen zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist. Dann reichen Sie die Rechnung im Original oder später ggf. gesammelt bei Ihrem Zusatzversicherer ein. Dieser überprüft sie und überweist den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto.
  • Sie reichen die Original-Rechnung umgehend nach Erhalt beim Zusatzversicherer ein, warten den Eingang der Erstattungsleistung auf Ihrem Girokonto ab und zahlen die Behandlung im Anschluss.
Die Original-Rechnung ist immer per Post an den Versicherer zu schicken.
  • Sie können dies formlos tun, indem Sie Ihre Versicherungsnummer auf der Rechnung vermerken und Ihre Rechnung per Post an uns oder direkt an den Versicherer senden.
  • Sie können einen vom Versicherer zur Verfügung gestellten Kurzmitteilungsvordruck verwenden, diesen ergänzen und gemeinsam mit Ihrer Rechnung per Post direkt an den Versicherer senden.
Die Vorlage von Kopien, oder die Einreichung von Originalen per Fax oder als eingescanntes Dokument per E-Mail wird seitens der Versicherer häufig nicht akzeptiert.
Wenn Sie noch zusätzliche Informationen benötigen, helfen Ihnen unsere Experten am Telefon unter 0551 900 378 611 gerne weiter.
Wichtig

Darauf müssen Sie bei der Zahnarztrechnung achten!

Ihre ausgewiesene Rechnung sollte nicht als Verlangensleistung, sondern als vorbeugende Maßnahme Ihres Zahnarztes deklariert sein. Die Rechnung darf also nicht nach § 2 Absatz 3 der GOZ ausgestellt werden, da Sie unter Umständen die Rechnung sonst selber tragen müssen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechnung umgehend nach Erhalt beim Versicherer einreichen, damit dieses Verfahren innerhalb der Zahlungsfrist abgewickelt werden kann. Maßgeblich für die rechtzeitige Bezahlung Ihres Behandlers ist immer das auf der Rechnung genannte Zahlungsdatum, nicht der Eingang der vom Versicherer ausgezahlten Erstattungsleistung.