Gepflegte Zähne gehören zu einem gepflegten Aussehen. Wer wirklich das Optimale für die Zahnpflege tun will, sollte zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung (PZR) in Anspruch nehmen. Diese umfassende Prophylaxe empfehlen nicht nur Zahnärzte. Zu den Leistungen gehören unter anderem:
Um als Patient nicht auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben zu müssen, ist eine private Zahnzusatzversicherung sehr von Vorteil. Sie kann bereits für einen geringen Monatsbeitrag ganz oder größtenteils die entstehenden Kosten übernehmen. Die Krankenkassen hingegen leisten hier, wenn überhaupt, nur in einem geringen Umfang.
Sehen Sie in der folgenden Tabelle, was die Top-Tarife der verschiedenen Gesellschaften in diesem Bereich leisten. Unser Zahnzusatzversicherung Vergleich kann Ihnen im Detail sehr gut helfen, die für Sie optimale Zusatzversicherung mit Leistungen für die PZR zu finden.
Viele der aufgeführten Tarife leisten neben der PZR noch für einige weitere Zahnbehandlungen. So werden oftmals auch die Kosten für Kunststofffüllungen sowie Wurzel- und Paradontosebehandlungen übernommen. Zu jeder Versicherung haben wir Ihnen übersichtlich alle wichtigen Informationen zusammengestellt. Nutzen Sie unseren Onlinevergleich.
Weshalb eine private Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen wie beispielsweise die Zahnreinigung eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkasse ist sowie weitere Informationen zum Thema lesen Sie im Folgenden.
In den letzten Jahren wurden die Kassenleistungen für Zahnbehandlungen moderat geändert. Dadurch ist auch die professionelle Zahnreinigung bei manchen Krankenversicherern wieder in den Leistungskatalog aufgenommen worden. Jede Krankenkasse handhabt das anders, manche übernehmen die Kosten zu kleinen Teilen, andere gar nicht. Informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), welche Erstattungsleistung sie im Bereich der Zahnbehandlungen erbringt. Mit diesen Informationen und Ihren individuellen Bedürfnissen haben Sie eine gute Grundlage zur Ermittlung einer geeigneten Zahnzusatzversicherung.
Einige Krankenkassen arbeiten bei dieser Art der Zahnbehandlung mit Vertragszahnärzten zusammen. Wenn Sie Mitglied in solch einer Krankenkasse sind, zahlen Sie in der Regel keine Eigenleistungen bei der Zahnreinigung. Andere Versicherer bieten ihren Kunden sogenannte Zusatzleistungen an, die durch besondere Budgetrahmen oder Bonusprogramme die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung teilweise übernehmen.
Die Chancen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Erstattungen in den nächsten Jahren bei der professionellen Zahnreinigung nach oben hin anpassen, stehen sehr gut. Dadurch dass seit 2015 ein gesonderter Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung erhoben wird, wetteifern die gesetzlichen Versicherer vermehrt mit besonderen Zusatzleistungen. Hier sind immer öfter Erstattungen für die Zahnreinigung enthalten, da viele Patienten dies wünschen und Zahnärzte dazu raten.
Im Jahr 2012 wurden die Abrechnungsziffern für Zahnbehandlungen in dem Bereich der professionellen Zahnreinigung verändert. Dadurch wurde ein Pauschalbetrag je Zahn von 1,57 EUR festgelegt. Dieser kann mit dem 1-fachen, 2,3-fachen oder in Ausnahmefällen, mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden, je nachdem, wie intensiv die Behandlung ist.
Die zu verwendende Abrechnungsziffer nennt sich GOZ-Ziffer 1040. Mit dieser Berechnungsgrundlage ergeben sich Kosten von mindestens 40 EUR je Zahnbehandlung. Wenn der 3,5-fache Faktor herangezogen wird, werden ca. 160 EUR für eine umfassende Reinigung in Rechnung gestellt.
Wenn zum Beispiel eine Krankenkasse einmal im Jahr 25 EUR für die PZR übernimmt, bleiben bei der günstigsten Variante der Zahnreinigung Eigenleistungen von 15 EUR über. Setzt man aber zwei umfassende professionelle Zahnreinigungen im Jahr an, müssen Sie von den 320 EUR im Beispiel 295 EUR aus der eigenen Tasche zuzahlen.
Eine Zahnzusatzversicherung erstattet, je nach Tarif, eine bzw. zwei Sitzungen der professionellen Zahnreinigung nach GOZ 1040. Bei medizinischer Notwendigkeit auch mehr.
Kinder erhalten zwar von der gesetzlichen Krankenkasse auch Leistungen für Zahnprophylaxe, diese beschränken sich jedoch oft nur auf eine Beratung zum täglichen Zahnputzverhalten, um Karies vorzubeugen. Hierbei stehen die richtige Putztechnik mit der Zahnbürste und die optimale Ernährung für die Gesundheit der Zähne im Mittelpunkt. Zudem werden diese Leistungen nur für Kinder bis 17 Jahre übernommen.
Hinweis:
Auch für Kinder ist eine professionelle Zahnreinigung erstattungsfähig. Sinnvoll
etwa für Jugendliche die eine feste Zahnspange tragen, denn diese macht eine besondere
Pflege erforderlich. Daher haben die Versicherungsgesellschaften auch in der privaten
Zusatzversicherung diese Leistungen für Kinder mit aufgenommen.
Ideal für alle, die eine gesunde Zahnsubstanz besitzen und diese durch gezielte Maßnahmen erhalten wollen. Selten wird eine Zahnzusatzversicherung nur den Baustein der PZR abdecken. Die meisten Tarife leisten noch für zusätzliche Behandlungen. Die Höhe der Erstattung und die Art der Leistungen können sehr unterschiedlich ausfallen und zum Beispiel folgende sein:
Zahngesundheitsvorsorge = Individualprophylaxe
Die Individualprophylaxe ist der sanfte Weg zu gesunden Zähnen, zur Verbesserung der Mundhygiene
und Reduzierung von Zahnsteinbildung. Wir baten Zahnarzt Dr. Reiner Koschitzke, einmal den
Ablauf
einer professionellen Zahnreinigung für Sie zu beschreiben.
Man benötigt für die professionelle Zahnreinigung einiges an Instrumenten und Materialien, wie z. B. Bürsten, Polierer, Zahnsteingerät, Scaler und Kürretten, Mundspüllösungen (beispielsweise Meridol, Chlorhexamed, 70 %igen Alkohol, Chlorhexamed-Gel) besonders reißfeste und gleitfähige Zahnseide (beispielsweise Superfloss und Glide, leicht gewachst), sowie Nupro Paste zum Polieren, Fluoridlacke und Gele zum fluoridieren.
Dr. Reiner Koschitzke Zahnarzt Hannoversche Straße 17 31582 Nienburg |
Monika Schlemermeyer Prophylaxeassistentin |
Wenn Sie von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung für die PZR erhalten oder noch alte Abrechnungen vorliegen haben, vergleichen Sie die dort aufgeführte Art der Rechnungsstellung mit unseren Musterabrechnungen.
Entsprechen Ihre Rechnungen den unter Position 1 aufgeführten Mustern und die genannten GOZ-Ziffern auch denen vom Versicherer als erstattungsfähig anerkannten Ziffern, gibt es keine Probleme.
1. Klare Abrechnung
Entsprechen Ihre Rechnungen den unter Position 2 aufgeführten Mustern, kann es zu Rückfragen und damit zu Verzögerungen in der Erstattung kommen.
2. Unklare Abrechnung
Entsprechen Ihre Rechnungen den unter Position 3 aufgeführten Mustern, ist die Erstattung durch den Versicherer fraglich, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Hier sollten Sie von Ihrem Zahnarzt unbedingt eine Rechnung nach Muster 1 anfordern, die Sie dann im Original bei Ihrem Versicherer einreichen.
3. Ungenügende Abrechnung
TIPP 1:
Ihre ausgewiesene Rechnung sollte nicht als
Verlangensleistung, sondern als
vorbeugende Maßnahme Ihres Zahnarztes deklariert sein. Die Rechnung darf also nicht
nach § 2 Absatz 3 der GOZ ausgestellt werden, da Sie unter Umständen die Rechnung
sonst
selber tragen müssen.
Tipp 2:
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechnung umgehend nach
Erhalt
beim Versicherer einreichen, damit dieses Verfahren innerhalb der Zahlungsfrist
abgewickelt
werden kann. Maßgeblich für die rechtzeitige Bezahlung Ihres Behandlers ist immer
das auf der Rechnung genannte Zahlungsdatum, nicht der Eingang der vom Versicherer
ausgezahlten
Erstattungsleistung.
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung, Original und Duplikat.
Das Duplikat ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Um Erstattungsleistungen zu erhalten, muss immer die Original-Rechnung beim Zusatzversicherer eingereicht werden.
Diese Rechnung sieht in der Regel ein Zahlungsziel von drei bis vier Wochen vor.
Der Zusatzversicherer erstattet nie direkt an den Behandler, sondern immer an Sie, den Versicherungsnehmer.
Zur Begleichung der Rechnung bestehen zwei Alternativen:
Die Original-Rechnung ist immer per Post an den Versicherer zu schicken.
Die Vorlage von Kopien, oder die Einreichung von Originalen per Fax oder als eingescanntes Dokument per E-Mail wird seitens der Versicherer häufig nicht akzeptiert.
Wenn Sie noch zusätzliche Informationen benötigen, helfen Ihnen unsere Experten am Telefon unter 0551 900 378 611 gerne weiter.