Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE)
ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE)
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1.-8. Versicherungsjahr je nach Anzahl Fehlzähne u. Zahnersatz
"Sehr gut (1,1)" lautet das Urteil der Finanztest 04/21.
Bis zu 4 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können für Zahnersatz bis zu 4.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden. Je nach Anzahl der bei Antragstellung vorhandenen Kronen, Brückenglieder, Stiftzähne und Implantate kann es zu einer Zahnstaffelverlängerung auf 72 bzw. 96 Monate kommen.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE)
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme auf 95 %.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme auf 95 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme auf 95 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig bis auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
90 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) Zahnzusatzversicherung füllt durchgängig auf 90 % des Rechnungsbetrages auf.
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Bei
Antragstellung bereits vorhandener, festsitzender und herausnehmbarer
Zahnersatz wird in der Summe erfasst. Die Menge des bei Antragstellung
bereits vorhandenen Zahnersatzes hat Einfluss auf die
Versicherungsleistung in den Anfangsjahren.
Im Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) bestand keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, konnten Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung ist im Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 80 EUR.
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 4080, 4090, 4110, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 80 EUR.
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Wenn in den letzten drei Jahren Behandlungen wegen Kiefergelenksbeschwerden (z. B. Knirscherschienen) stattgefunden haben, so muss ein Leistungsausschluss für Behandlungen wegen Kiefergelenksbeschwerden vereinbart werden. Hierunter fallen auch sämtliche Formen der Schienentherapie und weitergehende funktionelle Maßnahmen.
Im Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) bestand keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, konnten Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Ja, Leistungen für Zahnprophylaxe werden zu 100 % übernommen. Hierfür stehen aus dem Tarifbaustein Württembergische ZE90 200 EUR und aus dem Tarifbaustein Württembergische ZBE 100 EUR, also insgesamt 300 EUR, innerhalb von zwei Kalenderjahren zur Verfügung.
Folgende Leistungen können Sie u.a. in Anspruch nehmen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Kariesrisikodiagnostik
- Kontrolle des Übungserfolges
- Prothesenreinigung
- Speicheltest zur Keimbestimmung
- Medikamententrägerschiene zur Kariesprophylaxe
- Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paradontale Erkrankungen
Eine eventuelle Vorleistung der GKV wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
Im Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) bestand keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung konnten Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Nein, der Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Sie bekommen 90 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Die Württembergische erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) )
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Ab wann die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung stehen, zeigt auch die Zahnstaffel .
Ja, für den Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) ist der Württembergischen immer ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die Aufwendungen für Zahnersatz- / Zahnbehandlungsmaßnahmen oder kieferorthopädische Maßnahmen 1.500 EUR überschreiten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor jeder kostenintensiveren
Behandlungsmaßnahme die Kontaktaufnahme mit der Württembergischen, um
die Kostenübernahme abzustimmen.
Das Einreichen des Heil- und Kostenplans stellt für Sie keinen
Mehraufwand dar. Eine Kopie des Heil- und Kostenplans, den Ihr Zahnarzt
bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen
muss, reichen Sie bei der Württembergischen ein. Für eine
Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen
Heil- und Kostenplan einreichen.
Die Württembergische berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.
Damit werden von der Württembergischen höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie die selben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 30 % und bei Zahnbehandlung 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Württembergischen abgezogen. Es verfügen aber etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Nein, die Leistungen im Tarif Württembergische ZahnPremiumPlus (ZE90+ZBE) stehen nur nach einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung. Der Tarif ist daher nicht reform- und zukunftstauglich.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 30 % und bei Zahnbehandlung 50 % des
erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den
tariflichen Leistungen der Württembergischen abgezogen, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem
Leistungskatalog streichen, wird die Württembergische den Tarif anpassen
oder ersetzen müssen.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung aus den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie stehenden Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Hierzu zählen z.B.
- Vollnarkose
- Analgo-Sedierung
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Diese Maßnahmen werden zu 100 %, bis zu 200 EUR je Versicherungsjahr erstattet.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Ja, wenn Sie die Laborarbeiten, die im Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen anfallen, von einem mit der Württembergischen kooperierenden Dentallabor durchführen lassen, erhöht sich der Erstattungssatz der betreffenden Maßnahme von 90 % auf 95 %.
Der Tarifbaustein ZE90 ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt sechs Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 21., 31., 41., 51. und 61. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Für den Tarifbaustein ZBE wird der Beitrag einheitlich für die Altersgruppe 0 - 100 Jahre berechnet.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Nach
Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter
Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Leistungen für Heilbehandlungen im Ausland sind nur insoweit erstattungsfähige Aufwendungen, als die in Rechnung gestellten Beträge entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnungfür Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden können und im Rahmen des dort festgesetzten Gebührenrahmens liegen.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Der Tarif wurde zuletzt vor mehr als 2 Jahren getestet. Es liegt kein gültiges Testsiegel mehr vor.