Detailübersicht: Zahnzusatzversicherung ERGO ZEZ
ZEZ
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"Ausreichend (3,6)" lautet das Urteil der Finanztest 11/16.
Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Kunden, die diesen Tarif beantragen, erhalten einen Amazon.de Gutschein in Höhe von 30 EUR.
Das Angebot eines Gutscheins gilt nur, wenn der Antrag innerhalb einer Woche gestellt wird.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. Der Tarif leistet auch für bereits begonnene oder vom Zahnarzt bereits angeratene Zahnersatzmaßnahmen.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif ERGO ZEZ
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Grundversorgung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Versorgung tragen Sie selbst.
Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen. Wenn Sie bereits ein Bonusheftführen, sollten Sie weiterhin regelmäßig einmal jährlich zum Zahnarzt gehen, um schnellstmöglich die erste Bonusstufe zu erreichen.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die ERGO ZEZ Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss, der bei dieser Ausführung der Behandlung die Hälfte des Rechnungsbetrages ausmacht. Die ERGO Zahnzusatzversicherung ZEZ erstattet noch einmal 50 % des Rechnungsbetrages. In der Summe beider Leistungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Brückenversorgung. Die ERGO Zahnzusatzversicherung ZEZ erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Verdoppelung des Betrages, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer einfachen Kronen- oder Brückenausführung erhalten. Die Restkosten der höherwertigen Ausführung tragen Sie selbst.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss für eine einfache Versorgung. Die ERGO Zahnzusatzversicherung ZEZ erstattet noch einmal den gleichen Betrag.
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
die zukünftige aber auch für die laufende medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz.
Sie
erhalten auch dann Leistung, wenn Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan
schon erstellt und auch wenn er die Behandlung bereits begonnen hat.
Diese Zusage gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor Versicherungsbeginn begonnen und erst nach Versicherungsbeginn beendet wurden.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Der Tarif ERGO ZEZ leistet nicht für Zahnbehandlungsmaßnahmen, dazu zählen Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen.
Der Tarif ERGO ZEZ leistet nicht für professionelle Zahnreinigung.
Nein, der Tarif ERGO ZEZ leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz großen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.
Tipp
Wenn Sie kein Bonusheft führen, sollten Sie unbedingt damit anfangen, damit Sie zukünftig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatzmaßnahmen erhalten.
Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie aktuell nur den Festkostenzuschuss, da derzeit noch kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht. Von der ERGO Versicherung bekommen Sie zusätzlich noch einmal den gleichen Betrag.
Über das Bonusheft könnten Sie zukünftig auch noch eine Bonusleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Je höher der Bonus ausfällt, desto weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone ERGO ZEZ )
Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.
Die ERGO Versicherung berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Tarif Zahnersatz Sofort leistet noch einmal den von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlten Festkostenzuschuss, sodass die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt wird.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, damit eine weitere Erstattung aus dem Tarif Zahnersatz Sofort erfolgt.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, wird die ERGO Direkt den Tarif ZEZ anpassen oder ersetzen müssen.
Nein, der Tarif ERGO ZEZ leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.
Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.
Es gibt 2 Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte ab dem 21. Lebensjahr bezahlen den der Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
In Punkt 5.6 der AVB verzichtet die ERGO auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes .