DKV Zahnzusatzversicherung Tarif DKV KDBE
Dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 3 Jahren können bis zu 1.500 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

DKV KDBE |
|
Kurzübersicht - Tarif DKV KDBE
Zahnersatz als Privatpatient | Nein |
Erstattung Kronen und Brücken | Nein |
Erstattung Implantate | Nein |
Erstattung hochwertige Inlays | Nein |
Leistung Zahnersatz ab wann? | Keine Leistung für Zahnersatz |
Leistung Kunststofffüllungen | Nein |
Parodontosebehandlung | Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung |
Wurzelbehandlung | Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung |
Aufbisschienen | Nein |
Leistung Zahnbehandlung ab wann? | 8 Monate nach Versicherungsbeginn |
Leistung für Zahnreinigung | Ja, 2x jährlich 75 EUR |
Leistung Zahnreinigung ab wann? | Sofort, keine Wartezeit |
Erstattung in den Anfangsjahren | Keine Summenbegrenzung |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Zahnzusatzversicherung Tarif der DKV verschiedenen
hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben
wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Zahnzusatzversicherung
der DKV können Sie bauen.
Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs DKV KDBE zu informieren und
die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und
abschließen.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KDBE
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif DKV KDBE besteht
keine Wartezeit. Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach
Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, 2 Sitzungen pro Jahr werden generell akzeptiert.
Die Erstattung erfolgt zu 100 %, bis zu
75 EUR pro Zahnreinigung.
Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sog. professionelle Zahnreinigung)
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Der Betrag von 2 x 75 EUR ist als Anreiz gedacht. Eine professionelle Zahnreinigung kostet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte jeweils ca.100 EUR. Wird ein DKV "goDentis" Vertragszahnarzt aufgesucht, erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 100 EUR je Zahnreinigung und ist damit exakt passend.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif DKV KDBE besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss daran können Sie Leistungen für Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Nein, der DKV Tarif KDBE leistet generell nicht für Kunststofffüllungen.
Seit dem 01. Juli 2018 dürfen schwangere und stillende Frauen keine Amalgam-Füllungen mehr bekommen. Seither fallen Kunststofffüllungen für diese Personengruppe unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht?
Ja, für die nachfolgenden Behandlungen werden
100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Vorleistung erbringt, erfolgt eine Leistung aus dem Tarif DKV KDBE für
a)
Wurzelbehandlungenb)
ParodontosebehandlungenAus der Zahnzusatzversicherung KDBE erhalten Sie
keine Leistungen für Aufbissschienen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif DKV KDBE die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif DKV KDBE erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif DKV KDBE die Restkosten.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif DKV KDBE erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis bis zum Höchstsatz erstattet
.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen (Knirscherschienen)?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung DKV KDBE erhalten Sie keine Leistungen für Aufbissschienen.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Zahnersatz.
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Keine, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBE beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?
Keine, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBE beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen
Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBE beteiligt sich aber nicht an den
für Zahnersatz verbleibenden Restkosten.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Nein, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Verblendungen.
Leistungsumfang für Verblendungen
Der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Verblendungen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
Keine, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Inlays.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBE beteiligt sich aber nicht an den für Inlays verbleibenden Restkosten.
Leistungsumfang für Inlays
Der Tarif KDBE der DKV leistet nicht für Inlays.
Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
Keine, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Implantate.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der DKV Tarif KDBE beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten.
Leistungsumfang für Implantate
Der Tarif DKV KDBE leistet nicht für Implantate.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind nicht erstattungsfähig.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind ausschließlich im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Maßnahmen erstattungsfähig.
Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftig med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden?
Nein, fehlende, nicht ersetzter Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken können für die zukünftig medizinisch notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden, da dieser Tarif ausschließlich für Zahnreinigung und Vorsorge leistet.
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
Der DKV Tarif KDBE leistet generell nicht für Zahnersatz.
Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht?
Keine, der Tarif DKV KDBE leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die DKV berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen vorrangig auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Sind bestimmte Leistungen nicht im BEL II enthalten, legt die DKV bundesweit ermittelte, übliche Durchschnittspreise zugrunde.
Damit werden von der DKV niedrigere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten gänzlich auf Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis? Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?
Keinen, auch
ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die volle Tarifleistung für Zahnreinigungs-, Vorsorge- und Prophylaxeleistungen.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Nein, für den Tarif DKV KDBE besteht keine Verpflichtung, der DKV vor Behandlungsbeginn einen HKP vorzulegen.
Wir empfehlen Ihnen aber, vor jeder Kieferregulierungsmaßnahme rechtzeitig vor Behandlungsbeginn einen HKP einzureichen und die Kostenübernahme abzustimmen. Für eine professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne
Kassenzulassung durchgeführt, erhalten Sie
keinen Zuschuss aus dem Tarif KDBE. Wenn Sie bei der DKV versichert sind und die Behandlung von einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung durchgeführt werden soll, nehmen Sie bitte vor Behandlungsbeginn Kontakt zur Leistungsabteilung der DKV auf. Eventuell kann eine Einzelfallentscheidung herbeigeführt werden. Im Jahr 2017 verfügten aber 99,17 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen, für Zahnreinigung, Wurzelkanal- und Parodontalbehandlungen stehen auch dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Nein, es gibt keine Besonderheiten.
Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
Nein, der Tarif DKV KDBE sieht keine Begrenzung in den ersten Jahren vor. Die Leistungen für Kieferorthopädie, professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal-, und Parodontalbehandlungen stehen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja. Dieser Tarif leistet für Prophylaxe und Zahnbehandlung.
Leistungen im Ausland werden nur dann erbracht, wenn es sich um Maßnahmen
handelt, an denen sich die GKV beteiligt. Erbracht werden maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland
angefallen wären. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich
immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung,
um die Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung
der GKV Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, Kinder unter 18 Jahren können allein versichert werden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?
Der Tarif ist ohne
Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt 2 Alters- und Beitragsgruppen.
Für Mädchen und Jungen beträgt der Monatsbeitrag bis zum 19. Lebensjahr: 9,86 EUR.
Ab dem vollendeten 19. Lebensjahr bezahlen Frauen und Männer den identischen Monatsbeitrag in Höhe von: 9,84 EUR.
Beitragsanpassungen aufgrund
veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?
Ja, der Versicherungsnehmer
kann zusammen mit dem Antrag oder innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der
Versicherung ein zahnärztliches Zeugnis/einen zahnärztlichen
Befundbericht vorlegen, um den Erlass der allgemeinen und besonderen
Wartezeiten zu beantragen. Die Kosten für diese Unterlagen betragen bis zu 50 EUR und sind vom Antragsteller zu
tragen. Ein Wartezeiterlass ist jedoch nur möglich, wenn aus dem
Zeugnis/Bericht hervorgeht, dass kein aktueller Behandlungsbedarf
besteht und wenn ein den jeweiligen Annahmerichtlinien entsprechender
guter Allgemeinzustand dokumentiert wird.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
Der Tarif wurde nicht getestet.