Württembergische Zahnzusatzversicherung Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 08/14.
Bis zu 4 Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren errechnet sich der Erstattungsanspruch prozentual aus einem Betrag von bis zu 4.000 EUR.

Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU |
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Kurzübersicht - Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU
Stiftung Warentest (Finanztest) | "Gut (1,9)" |
Zahnersatz als Privatpatient | Ja, 90 - 100 % |
Erstattung Kronen und Brücken | Ja, 90 - 100 % |
Erstattung Implantate | Ja, 90 - 100 % |
Erstattung hochwertige Inlays | Ja, 90 - 100 % |
Leistung Zahnersatz ab wann? | Sofort, keine Wartezeit |
Leistung Kunststofffüllungen | Ja, 100 % |
Parodontosebehandlung | Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung |
Wurzelbehandlung | Ja, 100 %, auch bei GKV-Teilleistung |
Aufbisschienen | Ja, 100 % |
Leistung Zahnbehandlung ab wann? | Sofort, keine Wartezeit |
Leistung für Zahnreinigung | Ja, 2x jährlich 100 % |
Leistung Zahnreinigung ab wann? | Sofort, keine Wartezeit |
Erstattung in den Anfangsjahren | 1.-4. Versicherungsjahr bis 4.000 EUR, verlängerbar auf 1.-6. bzw.
1.-8. Versicherungsjahr je nach Anzahl Fehlzähne u. Zahnersatz |
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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU
Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU besteht
keine Wartezeit. Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach
Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?
Ja, der Tarif bietet
Top Leistung für
Zahnprophylaxe.
2 Sitzungen pro Jahr werden generell akzeptiert, bei medizinischer Notwendigkeit auch mehr. Die pro Jahr zur Verfügung stehenden Leistungen sind nicht durch eine feste Summe begrenzt.
Folgende Leistungen können Sie u. a. in Anspruch nehmen:
- professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Fissurenversiegelung
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Erstellung des Mundhygienestatus
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Sehr positiv ist, dass die jeweilige Sitzung nicht durch einen Höchstbetrag gedeckelt wird. Sie können also auch umfangreichere vorbeugende Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Diese Tarifkombination besteht aus 3 Bausteinen: ZGU70, BZGU20 und ZBU.
Für Zahnprophylaxe werden 80 EUR aus dem Tarif BZGU20 erstattet. Weitere erstattungsfähige Prophylaxeleistungen, die den Betrag von
80 EUR übersteigen, werden bei med. Notwendigkeit zu 100 % aus dem Tarif ZBU bezahlt.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU besteht
keine Wartezeit. Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach
Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden
100 % des Rechnungsbetrages erstattet.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern
2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum
Höchstsatz erstattet.
Seit dem 01. Juli 2018 dürfen schwangere und stillende Frauen keine Amalgam-Füllungen mehr bekommen. Seither fallen Kunststofffüllungen für diese Personengruppe unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht?
Ja, für die nachfolgenden Behandlungen werden
100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn die Maßnahmen nicht mehr oder noch nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen:
a)
Wurzelbehandlungenb)
Parodontosebehandlungenc) Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung)
Weitere Leistungen erfolgen für gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie Leistungen für eine antimikrobielle Therapie bei Gingivitis und Parodontitis.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?
Ja, für Wurzelbehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU die Restkosten.
Weitere Leistungen erfolgen für eine antimikrobielle Therapie bei Gingivitis.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU
erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte
abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet, jedoch nicht mehr als 68
EUR.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?
Ja, für Parodontosebehandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU die Restkosten.
Weitere Leistungen erfolgen für eine antimikrobielle Therapie bei Parodontitis.
Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU
erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120
in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für
Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Einfachsatz erstattet, jedoch
nicht mehr als 68 EUR.
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen (Knirscherschienen)?
Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 100 %
des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter
die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt.
Reparaturen von bei Antragstellung vorhandenen Aufbissschienen sind nach Vertragsabschluss nicht mitversichert.
Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU besteht nach Versicheungsbeginn
keine Wartezeit. Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach
Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
100 % vom
Rechnungsbetrag erhalten Sie für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die als rein kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden.
ErstattungsbeispielDie gesetzl. Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss.
Die Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf. Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?
90 bis 100 % vom
Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. die optimale Versorgung.
ErstattungsbeispielDie gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 90 bis 100 % des Rechnungsbetrages auf. Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen
Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU
Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher
Bonusleistungen bis auf 90 bis 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils
6. Zahns.
Leistungsumfang für Verblendungen
Die zahnärztlichen Leistungen sind nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum
Höchstsatz erstattet. Die Behandlung ist von Zahnärzten mit Kassenzulassung durchzuführen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?
90 bis 100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss wie er z. B. für eine Amalgamfüllung angefallen wäre. Die Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 90 bis 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Inlays
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z. B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum
Höchstsatz erstattet.
Welche Erstattung erfolgt für Implantate?
90 bis 100 % vom
Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate.
ErstattungsbeispielDie gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 90 bis 100 % des Rechnungsbetrages auf. Leistungsumfang für Implantate
Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze.
Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum
Höchstsatz erstattet.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftig med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden?
Ja, bis zu 4 fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken bzw.
bis zu 16 bereits durch herausnehmbare Prothesen oder mit anderweitigem Zahnersatz versorgte Zähne können für die zukünftig med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.
Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.
Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person 1 Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.
Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser 1 Zahnlücke/Freiposition ist mitversichert, ohne dass ein Beitragszuschlag erhoben oder eine begrenzende Erstattungsstaffel eingeführt wird.
Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person 2 Zahnlücken bzw. 2 freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.
Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser 2 Zahnlücken Freipositionen ist mitversichert, ohne dass ein Beitragszuschlag erhoben oder eine begrenzende Erstattungsstaffel eingeführt wird.
Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person 3 Zahnlücken bzw. 3 freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.
Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser 3 Zahnlücken/Freipositionen kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.
Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.
Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser Zahnlücken/Freipositionen kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.
Ihre bisherigen Angaben zu fehlenden, nicht ersetzten und/oder anderweitig mit Zahnersatz versorgten Zähnen übersteigen die bei der Württembergischen zulässigen Grenzen.
Eine Versicherung im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU ist daher nicht möglich.
Ein Antrag würde sofort von der Württembergischen abgelehnt.
Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zähne durch herausnehmbare Prothesen ersetzt sind.
Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person Zahnlücken/freie Positionen bzw. anderweitig mit Zahnersatz versorgte Zähne vorhanden sind.
Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser Zahnlücken/Freipositionen bzw. der bereits mit Zahnersatz versorgten Zähne kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.
Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU leistet für fehlende, nicht ersetzte Zähne und den bereits vorhandenen Zahnersatz.
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für
Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.
Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.
Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
- festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
- herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)
Bei
Antragstellung bereits vorhandener, festsitzender und herausnehmbarer
Zahnersatz wird in der Summe erfasst. Die Menge des bei Antragstellung
bereits vorhandenen Zahnersatzes hat Einfluss auf die
Versicherungsleistung in den Anfangsjahren.
Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht?
Keine, der Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Erwachsenen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?
Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Württembergische Versicherung berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach angemessenen Preisen.
Damit werden von der Württembergischen Versicherung höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis? Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?
Ihr
Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz
hohen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.
Aus den Tarifbausteinen ZGU70 und ZBU werden 70 % des Rechnungsbetrages, zusammen mit dem Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch max. 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen.
Aus dem Tarifbaustein BZGU20 werden noch einmal 20 % erstattet. Zusammen genommen können Sie so 100 % des Rechnungsbetrages erreichen.
(
Keramikkrone Württembergische)
Über die Gewährung des Kassenbonus entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum (bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.
Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Ja, für den Tarif ZGU70 BZGU20 ZBU ist der Württembergischen immer dann ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.500 EUR überschreiten werden.
Dies stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar, da Ihr Zahnarzt bei Zahnersatzmaßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der Württembergischen ein. Bei Nichtvorlage eines HKP vor Behandlungsbeginn halbiert sich der Erstattungssatz.
Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne
Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie für die Tarife ZGU70 und BZGU20 dieselben Leistungsansprüche. Die Gesamterstattung beträgt dann aber maximal 80 % des Rechnungsbetrages, da der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen fehlt. Im Tarif ZBU halbiert sich die Erstattungsleistung, wenn die gegenüber den gesetzlichen Kassen bestehenden Anspüche nicht geltend gemacht werden. Im Jahr 2017 verfügten aber 99,17 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?
Ja, Leistungen im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.
Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Den Zuschuss erhalten Sie seit 2005 auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, sonst kann die Gesamterstattung von 100 % nicht erreicht werden.
Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die Württembergische auch weiterhin die bereits heute zugesagten 90 bis 100 %.
Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch Leistungen für Sehhilfen. Innerhalb von 2 Versicherungsjahren werden 100 %, bis zu 125 EUR für Sehhilfen (Brillengläser, Brillenfassungen und Haftschalen) geleistet.
Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung stehenden Aufwendungen für Akupunktur und Hypnose zur Schmerztherapie sowie Aufwendungen für die Durchführung einer Vollnarkose.
Je Versicherungsjahr werden diese Aufwendungen mit bis zu 200 EUR bezuschusst.
Ja, wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht beim Zahnarzt waren, ist eine Zahnstaffelverlängerung auf 96 Monate notwendig.
Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person
keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.
In den ersten 48 Monaten errechnet sich der Erstattungsanspruch
prozentual aus einem Betrag von bis zu:
1.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 12 Monate |
2.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 24 Monate |
3.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 36 Monate |
4.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 48 Monate |
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person Zahnlücken/freie Positionen bzw. anderweitig mit Zahnersatz versorgte Zähne vorhanden sind.
In den ersten 48 Monaten errechnet sich der Erstattungsanspruch
prozentual aus einem Betrag von bis zu:
1.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 12 Monate |
2.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 24 Monate |
3.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 36 Monate |
4.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 48 Monate |
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.
In den ersten 72 Monaten errechnet sich der Erstattungsanspruch
prozentual aus einem Betrag von bis zu:
1.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 18 Monate |
2.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 36 Monate |
3.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 54 Monate |
4.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 72 Monate |
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken/freie Positionen bzw. anderweitig mit Zahnersatz versorgte Zähne vorhanden sind.
In den ersten 72 Monaten errechnet sich der Erstattungsanspruch
prozentual aus einem Betrag von bis zu:
1.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 18 Monate |
2.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 36 Monate |
3.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 54 Monate |
4.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 72 Monate |
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken/freie Positionen bzw. anderweitig mit Zahnersatz versorgte Zähne vorhanden sind.
In den ersten 96 Monaten errechnet sich der Erstattungsanspruch
prozentual aus einem Betrag von bis zu:
1.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 24 Monate |
2.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 48 Monate |
3.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 72 Monate |
4.000 EUR | für alle Maßnahmen der ersten 96 Monate |
100% für Grundleistungen, 90 % für Privatleistungen
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen
Unfall zurückzuführen ist.
Ab wann die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung stehen, zeigt auch die
Zahnstaffel.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und
die dort durchgeführten Behandlungen, erbringt aber maximal die
Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen
wären. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die
Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die
Kostenübernahme abzustimmen. In diesem Tarif ist die Leistung der GKV
Voraussetzung für die Erstattungsleistung des Versicherers.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, Kinder unter 18 Jahren können allein versichert werden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
In § 12 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Württembergische auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?
Die Tarife ZGU70 und ZBU sind mit
Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Der Tarif BZGU20 ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, sieht aber ebenfalls keine automatischen Beitragserhöhungen vor. In der Beitragstabelle wird für alle Alterstufen ein identischer Beitrag ausgewiesen.
Beitragsanpassungen aufgrund
veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?
Im Tarif Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU sind keine Wartezeiten vorgesehen.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 08/14.