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Zahnzusatzversicherung - Tarife
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Jahr

Zahnzusatz­versicherung bei Behandlungs­bedarf bzw. Sofortleistung

Viele Menschen befassen sich zu spät mit dem Thema  Zahnzusatz­versicherung . Häufig sind eine aktuell laufende Behandlung und die damit verbundenen Kosten ein Anlass dafür, endlich Vorsorge zu treffen.
Für die zu diesem Zeitpunkt stattfindende Behandlung ist dies dann aber oft zu spät.
In den allermeisten Tarifen erhalten Sie keine Leistungen für Maßnahmen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten, geplant und dokumentiert wurden. Dies gilt für alle zahnmedizinischen Behandlungsbereiche (Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie) gleichermaßen.
Der einzige Tarif, der für eine laufende, medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz Leistungen erbringt, ist der:

ERGO ZEZ - Zahnersatz Sofort

Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Die Leistungszusage gilt für Maßnahmen, die innerhalb von sechs Monaten vor Versicherungsbeginn begonnen und erst nach Versicherungsbeginn beendet wurden. Sie erhalten keine Leistungen für Kieferorthopädie, Kunststofffüllungen, professionelle Zahnreinigung, Wurzel- oder Parodontosebehandlungen.
Der Tarif ERGO ZEZ - Zahnersatz Sofort sieht eine Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren vor. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb der zwei Jahre einen hohen Gesamt-Beitrag bezahlen. Hier gilt es gut zu überlegen und abzuwägen, in welcher Relation dies zu dem Festkostenzuschuss steht, den die gesetzliche Krankenkasse zu den aktuell anstehenden Behandlungen dazu bezahlt bzw. den die ERGO Versicherung noch einmal aufbringen würde.
In der Werbung und in Druckstücken von ERGO wird der Tarif gerne als 100 % Tarif bezeichnet. Diese Aussage trifft immer dann zu, wenn die Versorgung mit Zahnersatz ausschließlich im Bereich der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Regelversorgung durchgeführt wird.