Zahnzusatzversicherung Vergleich Testsieger der Finanztest
Der Zahnzusatzversicherung Test 2018 wurde von uns ausgewertet. In unserem Vergleichsrechner finden Sie über 150 Tarife und selbstverständlich auch die besten Zahnzusatz-Tarife aus dem Test 2018. Allein 40 private Zahnzusatzversicherungen bekamen die Note "sehr gut". Das zeigt, wie wichtig die Versicherer diesen Zweig der privaten Zusatzversicherung nehmen. Aber je mehr sehr gute Bestnoten vergeben werden, umso schwieriger ist es, sich daran zu orientieren und die passende Zahnzusatzversicherung allein nach diesem Kriterium auszuwählen. Ein Blick in das Testheft bietet nur eine Orientierungshilfe, kann aber keine abschließende Beratung ersetzten. Dennoch haben wir die Tarife hier gelistet, weil wir wissen, wie wichtig dieser Ratgeber für viele Interessenten ist.
Sie finden zwei Kategorien. Mit "sehr gut" bewertete Tarife mit konstanten Beiträgen und Tarife mit variabler Kalkulation und Alters- und Beitragsumstufungen im Drei- bis Fünf-Jahres-Rhythmus.
Das sagen unsere Kunden
"ACIO Vergleichsportal 2024"
mit “sehr gut“ ausgezeichnet
98,89%
Kundenzufriedenheit
Kundenbewertung vom 23. Nov 2024
"Ich wurde sehr gut beraten."
Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung?
Zahnzusatzversicherungen übernehmen den Eigenanteil, der immer anfällt, wenn Sie sich für eine Behandlung entscheiden, die über der gesetzlich vorgegeben Grundversorgung liegt.
Der Basis-Tarif umfasst die Verdoppelung dessen, was Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Dieser sogenannte "doppelte Festkostenzuschuss" bedeutet, dass Sie keinen Eigenanteil bezahlen, wenn Sie ausschließlich eine Grundversorgung nach gesetzlichem Leistungskatalog wählen. Die monatlichen Beiträge zu dieser Art der Zahnversicherung betragen ca. 7 bis 12 €. Der reine Festzuschussverdoppler ist die günstigste Zahnzusatzversicherung.
Auf diesem Grundbaustein bauen alle weiteren Leistungen im Bereich Zahnersatz auf.
- Erweiterung Nr.1: Zuschüsse für hochwertigen Zahnersatz, weil gerade dafür hohe Kosten anfallen. Die Versicherer bieten eine prozentuale Beteiligung in unterschiedlicher Höhe an. Üblich ist eine Übernahme von 40, 50, 75, 85, 90 oder sogar 100 Prozent der Kosten. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden unter Berücksichtigung des Bonusheftes nach Abzug der gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen ermittelt.
- Erweiterung Nr.2: Leistungen für professionelle Zahnreinigung, um gesunde Zähne zu erhalten und die Lebensdauer von Zahnersatz, insbesondere von Implantaten, zu verlängern. Die Erstattung der Tarife unterscheidet sich in der Art und der Höhe. Beginnend mit festen Eurobeträgen zwischen 65 und 120 € oder der vollen oder prozentual anteiligen Kostenübernahme für eine bis vier professionelle Zahnreinigungen pro Jahr.
- Erweiterung Nr.3: Versicherungsschutz für Kunststofffüllungen, Wurzelkanalaufbereitung und Parodontosebehandlungen. Bei Kindern plus Fissurenversiegelung.
- Erweiterung Nr.4: Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlung, Zahnspangen und Retainer. Dieser Baustein leistet bei Behandlungen, die bis zum 18. Lebensjahr begonnen bzw. bis zum 21. Lebensjahr abgeschlossen wurden und ist daher nur für Kinder sinnvoll.
Die Erweiterungen zum Basisbaustein können nicht einzeln ausgewählt werden. Jeder Versicherer bietet verschiedene Tarife der Zahnversicherung mit unterschiedlich kombinierten Bausteinen in prozentual abgestuften Leistungen an, um viele Kunden bedienen zu können. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe und dem Umfang der Tarifleistungen und ist in jeder Altersstufe für Frauen und Männer immer gleich.
Die Anzahl fehlender Zähne, also der bei Antragstellung tatsächlich vorhandenen Zahnlücken, und die Anzahl und das Alter von bereits vorhandenem Zahnersatz können zu einem individuellen Mehrbeitrag führen oder die Summen absenken, die in den ersten Jahren für Behandlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Diese Ausgleichsmaßnahmen entspringen einem kalkulatorischen Ansatz. Er soll in Bezug auf den gezahlten Beitrag sicherstellen, dass alle in einem Tarif Versicherten in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung auch durchschnittlich einheitliche Leistungen in Anspruch nehmen. Diese an die persönliche Ausgangssituation geknüpfte Abweichung von der Norm kann keine Stiftung Warentest und noch so guter gedruckter Ratgeber berücksichtigen, wenn nach einem Vergleich ein Zahnzusatzversicherung Test-Siegel vergeben oder ein Top-Tarif gekürt wird.
Flankierende Maßnahmen, um eine vorschnelle und überproportionale Ausnutzung des Tarifs zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu unterbinden, sind Wartezeiten von drei, sechs oder acht Monaten und eine Summenbegrenzung in den Anfangsjahren. "Clevere" könnten sonst günstig eine private Versicherung abschließen, hohe Leistungen in Anspruch nehmen und die Zahnversicherung schnellstmöglich wieder kündigen, um sich weitere Beiträge zu sparen. Unter diesen verschobenen Rahmenbedingungen könnte auch die beste Zahnzusatzversicherung ihr ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis nicht lange aufrechterhalten. Diese Einschränkungen dienen dem Schutz aller langfristig orientierten Versicherungsnehmer.
Zahn-Zusatzversicherung ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung - mit Versicherungsschutz für hochwertigen Zahnersatz, Zahnbehandlung und professioneller Zahnreinigung. Wie kann das funktionieren, wo es doch den vorherigen Ausführungen widerspricht? Zahnzusatzversicherung abschließen und sofort hohe Leistungen in Anspruch nehmen, funktioniert auch bei diesen Tarifen nicht! Anstelle von Gesundheitsfragen und einer Prüfung bei Antragstellung, erfolgt hier bei der Einreichung der ersten Rechnung eine Anfrage bei Ihrem Zahnarzt. Er gibt dann Auskunft auf die Frage, wann er erstmalig festgestellt hat, dass der jetzt mit einer Füllung oder Zahnersatz versorgte Zahn erstmalig behandlungsbedürftig wurde. War dies vor Abschluss der Zahnversicherung, können die Kosten nicht übernommen werden. Wurde die Diagnose erstmals nach Abschluss des Vertrages gestellt, haben Sie Versicherungsschutz.
Wichtig
Auch bei Zahnbehandlungs- und Zahnersatzversicherungen ohne Wartezeit sind die Leistungsfälle ausgeschlossen, die bereits vor Abschluss des Vertrages bekannt waren.
Erster Zahnersatz mit Zahnzusatzversicherung
Wie müssen Sie vorgehen, damit die Versicherungen die Kosten einer Behandlung sicher übernehmen? In Ihrer Zahnarztpraxis bekommen Sie einen Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Diesen Plan reichen Sie immer bei der Zusatzversicherung ein. So haben Sie vor Behandlungsbeginn von der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung eine feste Zusage und wissen, wie hoch die Kosten übernommen werden.
Heil- und Kostenplan
Reichen Sie in jedem Fall vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei Ihrem Versicherer ein.
Wie beantrage ich meine Zahnzusatzversicherung?
Nachdem Sie eine Vergleichsberechnung durchgeführt und sich alleine oder zusammen mit Ihrem festen Ansprechpartner und Berater für einen bestimmten Tarif entschieden haben, können Sie diesen auf zwei Wegen beantragen: Klassisch, mit einem Papierantrag oder bei modern aufgestellten Versicherungsgesellschaften auch vollständig digital über einen Onlineabschluss. Aber auch den herkömmlichen, gedruckten Antrag können Sie uns gescannt per E-Mail zurück senden.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und überprüfen die Vollständigkeit Ihrer Angaben, sodass Sie schnellstmöglich den Schutz erhalten, der Ihnen wichtig ist. Wir kontrollieren den Versand Ihres Versicherungsscheins, damit Ihr Vertrag alle juristischen Anforderungen erfüllt. So sind Sie sicher versichert!