Wer gezielt eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten wählt, muss vor Vertragsabschluss weitere Versicherungsbedingungen beachten.
Der Beitrag einer Zahnzusatzversicherung wird offen ausgewiesen. Ein hoher Beitrag ist nicht verkaufsfördernd, daher versuchen einige Versicherer, die durch fehlende Wartezeiten ausgelösten anfänglichen Mehrausgaben an Stellen zu begrenzen, die dem Kunden nicht unmittelbar in Auge fallen.
In den Tarifen ohne Sparanteil bzw. Alterungsrückstellung ist darauf zu achten, wie sich die Beiträge in den nächsten Altersgruppen entwickeln.
Zeitgleich ist zu berücksichtigen, welche Summenbegrenzungen in den ersten drei bis fünf Jahren gelten. Eine Summenbegrenzung deckelt den Betrag, der jedem Versicherten in den Anfangsjahren für Zahnbehandlung, Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Behandlungen zur Verfügung steht. Es ist zu beachten, ob diese Regelung auf das Kalenderjahr oder auf das Versicherungsjahr berechnet wird. Das Kalenderjahr läuft immer am 31.12. des laufenden Jahres ab. Das Versicherungsjahr umfasst die folgenden zwölf Monate nach Versicherungsbeginn.
Wer eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit zum 01. Oktober abschließt, ist am 01. Januar des Folgejahres schon im zweiten Kalenderjahr und hat bei dieser Art der Zuordnung bereits nach vier Monaten Anspruch auf die höhere Erstattung des zweiten Kalenderjahres.
Wenn die Versicherung für eine Leistung in Anspruch genommen werden soll, bei der es nicht um die Behandlung vorhandener eigener Zähne sondern um Zahnersatz für nicht ersetzte, fehlende Zähne geht, kommt ein weiteres Detail zum Tragen. Viele Tarife arbeiten mit zwei oder drei gestaffelten Summenbegrenzungen.
Die in den Anfangsjahren zur Erstattung abrufbare Leistung richtet sich nach der Anzahl der bei Vertragsabschluss fehlenden Zähne. Fehlt nur ein Zahn hat dies in einigen Tarifen keine Auswirkung. Fehlen zwei Zähne wird die Erstattungssumme um ca. ein Drittel reduziert. Fehlen drei Zähne gibt es anfänglich noch die Hälfte dessen, was die Anbieter einem Neukunden mit vollzähligem Gebiss zubilligen.
Eine dauerhafte Höchstgrenze für eine einzelne Leistung ist eine weitere Variante, um die Ausgaben kontrolliert kalkulieren zu können. So gelten in einigen Tarifen der Zahnversicherung zum Beispiel Höchsterstattungsbeträge pro Implantat oder pro Inlay. Manchmal werden diese sogar noch mit einer Höchstanzahl verknüpft. Dann leistet eine günstige Zahnzusatzversicherung z. B. pro Implantat maximal 2.000 € und in der Summe höchstens für vier Implantate pro Kiefer. So lässt sich auch ohne Wartezeit günstig kalkulieren, aber ob Sie damit dauerhaft zufrieden sind, ist eine ganz andere Frage.
In diesen Fällen werden sehr viele Anforderungen komplex mit einander verknüpft, daher kann Ihnen bei der abschließenden Suche kein Standard Zahnzusatzversicherung Test und auch kein Tarifvergleich der Stiftung Warentest eine umfassende abschließende Empfehlung geben. Hier hilft Ihnen ausschließlich die Beratung durch einem ausgewiesenen Experten, damit die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit nicht nur in den ersten Tagen den kurzfristig anstehenden Behandlungsbedarf deckt, sondern auch mittel- und langfristig die guten Leistungen bietet, die Sie bei Abschluss dauerhaft versichern wollten.