Backenzahn
Zähne mit den Endziffern 4 - 7 im Zahnschema, man unterscheidet dabei die Molaren und Prämolaren.
Bass-Methode
Zahnputztechnik, bei der die Bürste in kleinen Rüttelbewegungen (Vibrationen) geführt wird; es lösen sich so die
Beläge von den Zähnen und die Borsten der Zahnbürste können in die Zahnzwischenräume eindringen.
Belag
sekundär am Zahn und am Zahnfleisch entstehende Auflagerung; man unterscheidet weiche Beläge (z.B. Plaque) und harte Beläge (z.B. Zahnstein); Zahnbelag.
BEMA
Abk. für Bewertungsmaßstab für kassenzahnärztliche Leistungen; Die BEMA bildet die Abrechungsgrundlage zwischen Zahnärzten und Krankenkassen.
Bissanomalie
Abweichung der normalen Verzahnung der Zahnreihen beim Schlussbiss, z.B.
Offener Biss.
Bleaching
Beseitigung der Verfärbung der Zähne (
bleichen,
Zahnaufhellung). Diese seitens der Zahnzusatzversicherungen als kosmetisch eingestuften Behandlungen sind niemals Gegenstand des Leistungsspektrums einer Zahnzusatzversicherung.
bleichen
Beseitigung der Verfärbung der Zähne (
Bleaching ,
Zahnaufhellung). Diese seitens der Zahnzusatzversicherungen als kosmetisch eingestuften Behandlungen sind niemals Gegenstand des Leistungsspektrums einer Zahnzusatzversicherung.
Bonusheft
Die lückenlose Führung des Bonusheftes ist nötig, um einen erhöhten Festzuschuss in Anspruch nehmen zu können. Hierzu müssen kalenderhalbjährliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen, und bei Erwachsenen kalenderjährliche Untersuchungen der letzten fünf bzw. zehn Jahre vor Beginn der Behandlung nachgewiesen werden.
Das so genannte Bonusheft ist eine Erfindung der deutschen Krankenkassen um dem Patienten eine Möglichkeit zu bieten auch bei wechselnden Zahnärzten und auch nach einem Wechsel der Krankenkasse eine lückenlose Dokumentation vorlegen zu können.
Das Bonusheft ist also nur eine Hilfskonstruktion welche der vereinfachten Dokumentation dienen soll. Das Bonusheft ist keinesfalls das Maß aller Dinge.
Um einen Zuschuss zu erhalten benötigen Sie nicht unbedingt ein Bonusheft, entscheidend ist der Nachweis, dass Sie mind. einmal pro Jahr zur Vorsorgeuntersuchung / -behandlung in Ihrer Zahnarztpraxis waren.
Diesen Nachweis kann Ihnen Ihr Zahnarzt auf jedem beliebigen Stück Papier bestätigen. Sofern Sie häufiger umgezogen sind oder aus anderen Gründen den Zahnarzt gewechselt haben können Ihnen mehrere Zahnärzte den in der jeweiligen Praxis belegbaren Zeitraum bestätigen.
Im Anschluss führen Sie dann die einzelnen Nachweise zusammen und haben somit den von Ihnen benötigten Nachweis für die stattgefundenen Behandlungsmaßnahmen der letzten Jahre, auch ohne Bonusheft.
Sollten Sie keine Nachweise vorlegen können, lohnt es sich auf jeden Fall wieder mit der regelmäßigen einmal jährlichen Kontrolle zu beginnen und diese dokumentieren zu lassen.
Ein Bonusheft erhalten Sie in Zahnarztpraxen oder von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Bracket
orthopädisches Befestigungselement für festsitzende kieferorthopädische Behandlungsapparaturen, das entweder auf ein Band aufgeschweißt oder direkt auf den Zahn aufgeklebt wird.
Brücke
fest sitzender oder bedingt abnehmbarer getragener Zahnersatz; besteht aus hygienisch, ästhetisch und funktionell gestalteten Ankerelementen (Zähnen) und einem ein- oder mehrspannigen Brückenkörper; ersetzt also eine Lücke zwischen zwei Zähnen.