Zusammenziehen, heiraten, Kinder kriegen: der optimale Versicherungsschutz

Viele Paare stehen bei der Entscheidung, zusammen in einer Wohnung zu leben, vor der Frage, welche Versicherungen es abzuschließen gilt und welche überflüssig sind. Um doppelte Kosten zu vermeiden, können beim Zusammenziehen bestimmte Versicherungen zusammengelegt werden. Auch andere und neue Lebensereignisse, wie Heirat oder Kinder werfen neue Fragen um den Versicherungsschutz auf.

Eine kleine Geschichte über das Zusammenziehen und Versicherungen:

Alexander und Franziska sind Ende zwanzig und seit drei Jahren ein Paar. Am Anfang ihrer Beziehung steckte Franziska noch mitten im Studium, Alexander arbeitete schon seit einem Jahr in einer anderen Stadt. Nun haben beide einen Job am gleichen Ort gefunden und möchten endlich zusammenziehen. Wohnungssuche, Umzugsorganisation, Einrichtung- dabei gibt es viel zu bedenken und miteinander abzustimmen, der Versicherungsschutz kommt da häufig zu kurz.

Die gemeinsame Haftpflichtversicherung

Wenn Franziska und Alexander sich nicht um dieses Thema kümmern, verschenken sie aber unter Umständen beim Zusammenziehen bares Geld und gefährden sogar ihren Versicherungsschutz. Es besteht die Möglichkeit, beim Zusammenziehen und auch bei einer Hochzeit, den Versicherungsvertrag mit der jeweils kürzeren Laufzeit außerordentlich zu kündigen und so nicht doppelte Beiträge für Haftpflicht- oder Hausratversicherung zu zahlen. Alexander und Franziska haben beide bereits eine private Haftpflichtversicherung. Da Franziska bis vor zwei Jahren noch über ihre Eltern versichert war, ist ihr Vertrag jünger und damit kündbar. Alexander lässt deshalb Franziskas Namen in seinen Vertrag der privaten Haftpflichtversicherung eintragen, nur so ist auch sie mitversichert. Alexander und Franziska müssen sich daraufhin bewusst werden, dass die Haftpflichtversicherung nach der Zusammenlegung in der Regel keine Schäden mehr übernimmt, die die Lebenspartner verursacht haben.

Die gemeinsame Hausratversicherung

Franziska möchte unbedingt mit ihrer Hausratversicherung in die neue Wohnung mit Alexander zusammenziehen, denn ein Erbstück der Großmutter und ihr geliebtes Rennrad sind für sie unersetzlich. Alexander aber weist sie darauf hin, dass ihr Rennrad nur bei Diebstahl, Brand oder Wasserschaden im Haus über die Hausratversicherung versichert ist. Wenn es ihr an der Arbeit gestohlen würde, bekäme sie kein Geld zurückerstattet. Franziska informiert sich daraufhin über passende Zusatzversicherungen, die das Fahrrad absichern. Bei Fahrradversicherungen sollte Franziska aufpassen, dass keine „Nachtklausel“ enthalten ist, was bedeutet, dass die Versicherung nur für das Rad aufkommt, wenn es bei Tag abhandenkommen würde. Und die Hausratversicherung muss auf jeden Fall über die neue Adresse und die Wohnungsgröße informiert werden. Ist die Wohnfläche nicht korrekt angegeben, begleicht die Hausratversicherung auch nur einen Teil des Schadens. Auch hier gilt das Bestandsrecht des älteren Vertrages, wenn beide ihre Hausratversicherungen zusammenlegen wollen. Alexander und Franziska haben sich bei ihrer Hausratversicherung für eine pauschale Versicherung entschieden, die den Wert über die Quadratmeterzahl errechnet, da sie viele Anschaffungen planen und nicht alles extra nachtragen lassen möchten. Es wäre auch möglich, den eigentlichen Wert des Hausrats zu versichern. Das lohnt sich vor allem bei einer überschaubaren Anzahl und errechenbaren Wert des Hausrats oft mehr, als die pauschale Versicherung.

Die gemeinsame Rechtschutzversicherung

Auch die Rechtschutzversicherung ist für die Zusammenlegung beim Zusammenziehen geeignet. Jedoch gibt es unterschiedliche Regelungen, was die Kündbarkeit der Tarife angeht. Denn bei der Rechtschutzversicherung weichen die Versicherer vom Prinzip der älteren Rechte ab. Nur wenn die Doppelversicherung durch Eheschließung oder durch die Mitversicherung des Lebenspartners entstanden ist, kann diejenige Versicherung bestehen bleiben, die umfassendere Leistungen zu bieten hat.

Bei Franziska und Alexander stellt sich heraus, dass beide über eine Rechtschutzversicherung verfügen. Franziska ist aber diejenige, deren Police zudem eine Verkehrsrechtschutzversicherung beinhaltet. Deshalb kann ihr Vertrag weitergeführt werden. Alexanders, vom Leistungsumfang schwächerer Vertrag wird gekündigt. Hierbei reichen formlose Mitteilungen an beide Versicherungsunternehmen aus und der Vertrag wird pünktlich beim Zusammenzug und der nächsten Beitragsfälligkeit aufgehoben.

Individuelle Versicherungen

Der Status quo sollte bei Versicherungen auch nach dem Zusammenziehen erhalten bleiben, die direkt auf Franziska und Alexander zugeschnitten sind. Dazu gehören Berufsunfähigkeitsversicherungen, Kranken- oder Unfallversicherungen und die erweiternden Zusatzversicherungen, wie die www.versicherung-vergleiche.de/pflegezusatzversicherung/index.php oder auch die Zahnzusatzversicherung.

Sollten Franziska und Alexander eine Lebensversicherung vor ihrer Beziehung abgeschlossen haben, lohnt sich die Prüfung, wer als Begünstigter eingetragen ist. Nur wenn Alexander oder Franziska auch namentlich genannt werden, gehen die Leistungen an sie.

Da die beiden noch nicht verheiratet sind, gilt das Eherecht nicht. Deshalb empfiehlt es sich für Alexander und Franziska, spätestens beim Zusammenziehen bestimmte Dinge festzulegen, die sich bei verheirateten Paaren von selbst ergeben. Franziska hätte im Zweifelsfall im Krankenhaus kein Recht auf Information, wenn Alexander etwas zustoßen sollte. Hier ist eine Vollmacht oder Patientenverfügung sinnvoll.

Bei Kinderwunsch

Wenn Franziska und Alexander sich entscheiden würden, Eltern zu werden, stünden wieder Fragen des Versicherungsschutzes auf der Tagesordnung. Zwar wäre ihr Baby automatisch über ihre Krankenkasse mitversichert und die gemeinsame Haftpflichtversicherung würde sich nun für die drei besonders bezahlt machen, aber wenn das Kind einmal etwas anstellen würde, könnte ein Geschädigter bei besonders hohem Schaden Alexander und Franziska verklagen. Die normale Haftpflichtversicherung würde in diesem Falle nicht für den Schaden aufkommen, auch wenn das Kind bis sieben Jahre eigentlich als deliktunfähig gilt. Deswegen bieten manche Haftpflichtversicherer einen Zusatz für deliktunfähige Kinder an.

Auch eine Unfallversicherung speziell für das Kind ist sinnvoll, ebenso die Berufsunfähigkeitsversicherung für Franziska und Alexander, denn so sind sie sicher, dass im Zweifelsfall ein finanzielles Desaster abgewendet werden kann.

Bei der gemeinsamen Lebensplanung gilt es, viele Realitäten und Eventualitäten zu bedenken und miteinander zu vereinbaren. Der Versicherungsschutz sollte dabei generell nicht zu kurz kommen, denn wer heute vorsorgt, den haut so schnell nichts von den Beinen. Franziska und Alexander haben mit dem Zusammenziehen den ersten Schritt auf dem Weg des gemeinsamen Lebens getan. Beide sind sich über die Vorteile vom Abschließen von Versicherungsverträgen, je nach Lebenslage, bewusst.

Damit Franziska und Alexander von ihren Tarifen nicht enttäuscht werden und sie sich eine umfassende Übersicht verschaffen können, lohnt sich der Gang zum Versicherungsexperten vor dem Zusammenziehen und allen weiteren Schritten. Denn der Experte kann, abhängig von den Lebenssituationen und –plänen, am besten einschätzen, welcher Versicherungsvertrag am besten zu dem Paar passt. Wir wünschen Franziska und Alexander einen guten Start in der gemeinsamen Wohnung, auf dass beim Umzug nichts zu Schaden kommt. Und falls doch; sie sind ja bestens abgesichert!