Was leistet die Zahnzusatzversicherung

In Zeiten in denen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur noch einen Bruchteil der Zahnarztkosten erstatten, lohnt sich die Ergänzung durch eine Zahnzusatzversicherung. Entgegen dem Leistungskatalog der GKV beinhalten Zahnzusatzversicherungen eine Vielzahl an Leistungen für die Zahngesundheit.

Die Grundversorgung

Seit 2005 gewähren die gesetzlichen Krankenkassen für die Behebung eines Zahnleidens nur noch einen Festkostenzuschuß von 50 % (mit gepflegtem Bonusheft maximal 65 %). Dieser Zuschuß soll die sogenannte Grund- oder Regelversorgung gewährleisten. Damit ist die festgelegte Standard-Therapie für ein bestimmtes Zahnleiden gemeint. Liegt eine Zahnzusatzversicherung bei dem Patienten vor, bekommt sie oder er oft 100 % der Grundversorgung zurück erstattet.

Zahnersatz als Privatleistung

 

Wenn eine Zahnlücke beim Zahnarzt geschlossen werden soll, so wäre die Standard-Therapie eine günstige Brücke. Die Kasse zahlt maximal nur das, was die günstigste und einfachste Lösung kostet. Besteht der Patient aber auf den Einsatz eines hochwertigen Implantats, so kann sie oder er nur die Kosten für eine Standardbehandlung bei der GKV geltend machen, und das auch nur mit 50 % Kostenbeteiligung. Patienten mit Zahnzusatzversicherung können im besten Fall mit 100 % Kostenübernahme rechnen.

 

Zahnbehandlung: professionelle Zahnreinigung und Kunststofffüllungen

 

Die Zahnzusatzversicherungen übernehmen zudem die Kosten für Prophylaxemaßnahmen. So erstatten die meisten Zahnzusatzversicherungen ihren Mitgliedern ein bis zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr.

 

Ebenso können Zahnzusatzversicherte statt Amalgamfüllungen, die nicht die natürlich weiße Zahnfarbe besitzen, auf hochwertige Kunststofffüllungen bestehen. Fast alle Versicherungsanbieter habe diese Leistung in ihrem Katalog.

Wurzelkanalbehandlung

 

Auch die Wurzelkanalbehandlung ist eine Leistung, die nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen von der GKV getragen wird. Im Frontzahnbereich muss der Wurzelkanal vollständig erhalten bleiben. Der Zahn darf also noch nicht abgestorben sein. Im Seitenzahnbereich wird die Behandlung nur erstattet, wenn eine Zahnreihe geschlossen erhalten bleibt, eine einseitige Freiendsituation vermieden wird oder Zahnersatz gerettet werden kann. Wenn jedoch keiner dieser Punkte erfüllt wird, müssen die Kosten (ohne eine Zahnzusatzversicherung) vom Patienten selbst getragen werden. Da sich die Kosten für eine Wurzelbehandlung auf 800 bis 1200 € belaufen können, wird zu einer Zahnzusatzversicherung geraten.

 

Paradontitisbehandlung

Diese Leistung wird erst ab einer Taschentiefe von 3,5 mm gewährt, obwohl viele Zahnärzte der Meinung sind, dass bereits eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung ab 1,5 mm Taschentiefe besteht. Auch hier befinden sich Patienten mit Zahnzusatzversicherung in der besseren Situation, denn in den Zahnfleischtaschen sammeln sich Bakterien, die die Paradontitisverlauf beschleunigen und besser früher als später behandelt werden sollten.

Ob vorhandene Zahnlücken mitversicherbar sind und wie viel Erstattungsleistungen in den ersten Jahren nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung abgerufen werden können, sollten Sie vor Vertragsabschluss in Erfahrung bringen. Hier lohnt sich die Konsultation eines Versicherungsexperten. Denn die Suche nach einer ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Zahnzusatzversicherung ist aufgrund der Angebotsfülle sehr zeitaufwendig.

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