Zahnersatz, Zahnfüllungen und Parodontosebehandlung

Zahnersatz – Bonusheft plus Zahnzusatzversicherung

ZahnersatzDer Besuch bei Ihrem Zahnarzt bringt es ans Licht: Zwei Ihrer Zähne haben ein Loch, eine Zahnfüllung ist erforderlich. Ein weiterer Zahn muss vollständig ersetzt werden, hier schlägt Ihr Arzt einen Zahnersatz vor. Und schließlich ist Ihr Zahnfleisch an einigen Stellen stark gerötet, sodass eine Parodontosebehandlung angeraten ist. Bei der Füllung haben Sie als gesetzlich Versicherter die Wahl zwischen Amalgam und Kunststoff. Vielleicht kommt auch ein Inlay aus Kunststoff, Gold oder Keramik in Frage. Ihr Zahnarzt wird Ihnen, abhängig von der Ausprägung des Defekts am Zahn und von Ihren persönlichen Präferenzen, eine Zahnfüllung empfehlen. Wissen müssen Sie allerdings, dass gesetzlich Versicherte nur einen Festkostenzuschuss von ihrer Krankenkasse erhalten.

Der Zuschuss richtet sich nach der medizinisch notwendigen Regelversorgung. Ihre tatsächlichen Behandlungskosten können abhängig von der gewählten Füllung weitaus höher sein, deshalb lohnt es sich, die Wahl der richtigen Füllung sorgfältig zu prüfen. Für eine Amalgamfüllung erhalten Sie beispielsweise eine Kostenerstattung in Höhe von rund 30 EUR. Entscheiden Sie sich für zahnfarbenen Kunststoff, werden die Kosten für die Zahnfüllung nur dann vollständig übernommen, wenn sie im Front- und Sichtzahnbereich angebracht wird. Im hinteren Zahnbereich wird nur der Festkostenzuschuss einer Amalgamfüllung gezahlt.

Damit bleibt ein erheblicher Anteil der Kosten von Ihnen selbst zu zahlen, denn die Kosten einer Kunststofffüllung übersteigen die Kostenerstattung einer Amalgamfüllung mit 30 EUR um ein Vielfaches. Wenn Sie ein Inlay benötigen und sich für Kunststoff, Gold oder Keramik entscheiden, dürfen Sie nur dann mit einer Erstattung der Kosten durch die Kasse rechnen, wenn eine medizinische Notwendigkeit durch das Vorliegen einer schweren Allergie attestiert wird. Ist das nicht der Fall, wird wiederum nur der Zuschuss von 30 EUR von der Kasse gezahlt. Da ein Inlay zwischen 300 und 500 EUR kosten kann, haben Sie ohne Zahnzusatzversicherung wiederum einen hohen Anteil selbst zu tragen.

Zahnzusatzversicherungen helfen – mit oder ohne Bonusheft
Vor einer ähnlichen Situation stehen Sie als gesetzlich Versicherter, wenn Ihr Zahnarzt einen festen Zahnersatz empfiehlt. Dabei handelt es sich um eine Krone oder eine Brücke. Ein fester Zahnersatz ist nötig, weil ein oder mehrere Zähne vollständig fehlen. Um die Funktionsfähigkeit des Gebisses zu erhalten, benötigen Sie einen Ersatz für den gezogenen Zahn. Ihr Zahnarzt wird Sie darüber beraten, dass Sie ohne Zahnzusatzversicherung mit einem hohen Eigenanteil rechnen müssen, denn der Festkostenzuschuss für festen Zahnersatz richtet sich wieder nach der medizinischen Notwendigkeit und macht auch dann nur 50 Prozent der Gesamtkosten aus. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Sie bei einem festen Zahnersatz mit Kosten in Höhe von 200 EUR bis 300 EUR rechnen, die Sie selbst zahlen müssen.

Paradontosebehandlung nur ab einer bestimmten Taschentiefe
Auch bei einer Parodontosebehandlung greift die medizinische Notwendigkeit. Die gesetzlichen Kassen zahlen für eine Behandlung nur, wenn die Zahntaschen bereits eine Tiefe von 3,5 mm haben. Ein guter Zahnarzt wird eine Parodontosebehandlung schon viel früher empfehlen, weil es in diesem Stadium bereits zu spät für eine umfassende Behandlung ohne Spätfolgen ist. Parodontose steht nämlich im Verdacht, Folgeerkrankungen auszulösen, die bisher noch nicht einmal annähernd vollständig erforscht sind. Deshalb wird ein erfahrener Zahnarzt Wert darauf legen, dass die Parodontosebehandlung frühzeitig und umfassend erfolgt. Ohne Zahnzusatzversicherung bleibt Ihnen auch hier ein erheblicher Eigenanteil zu zahlen.

Das Bonusheft erhöht die Festkostenzuschüsse
Durch Ihr Bonusheft können Sie die Festkostenzuschüsse etwas erhöhen. Der Zuschuss der Kasse zu den Festkosten beträgt in der Regel 50 Prozent. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor dem Beginn der Behandlung ein lückenloses Bonusheft geführt haben, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent. Einen Zuschuss von 65 Prozent erhalten Sie, wenn Sie Ihr Bonusheft sogar über zehn Jahr ohne Unterbrechung geführt haben. Mit etwas Sorgfalt reduzieren Sie also Ihren Eigenanteil auch ohne eine private Zahnzusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherungen schützen nicht nur vor Finanzierungslücken
Ein erfahrener Zahnarzt wird Sie schon frühzeitig darauf hinweisen, dass Sie mit einer Zahnzusatzversicherung Ihren Eigenanteil für hochwertige Füllungen, Brücken, Kronen, Implantate und bei Zahnbehandlung um mehrere 100 EUR reduzieren können. Zwar wird Ihr Zahnarzt keine Zahnzusatzversicherung empfehlen, doch durch einen  Zahnzusatzversicherung Vergleich erfahren Sie schnell, welcher Anbieter ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Auch ein aktueller Zahnzusatzversicherungs Test ist bei der Suche nach einer guten Zahnzusatzversicherung eine wichtige Hilfe. Gerne führen wir einen Zahnzusatzversicherungs Vergleich für Ihre Zahnzusatzversicherung durch und betrachten dabei über 140 Tarife aus dem aktuellen Zahnzusatzversicherungs Test. So stellt sich beim nächsten Gang zum Zahnarzt unabhängig von seiner Diagnose nie mehr die Frage nach der Finanzierung gesunder und schöner Zähne.