Wie wird Berufsunfähigkeit eigentlich definiert?

Die Frage der Definition kann im Zweifelsfall sehr bedeutsam sein. Denn ob eine staatliche Erwerbsminderungsrente gewährt wird oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung einspringt, hängt von der Definition ab. Wer gilt ab welcher Schwere eines Leidens, als berufsunfähig?

 

Gemeinhin wird Berufsunfähigkeit als Unfähigkeit definiert, seinen erlernten Beruf auszuüben. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist die Definition aus dem Sozialgesetzbuch relevant. Danach liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gegenüber einer Vergleichsperson mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist.

Erwerbsunfähigkeits- durch Erwerbsminderungsrente ersetzt

Seit 01.01.2001 zahlt die gesetzliche Rentenversicherung keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr, sondern hat das Stufenmodell der Erwerbsminderungsrente eingeführt.

Erst wenn der oder die Betroffene maximal drei Stunden täglich arbeiten kann, wird die volle Erwerbsminderungsrente gewährt, die etwa 32 % des letzten Bruttoeinkommens ausmacht. Bei einer täglichen Erwerbsfähigkeit von drei bis maximal sechs Stunden, können nur 16 % des letzten Bruttoeinkommens und nur die halbe Erwerbsminderungssrente geltend gemacht werden.

Menschen, die in ihrem ausgeführten Beruf keine Halbtagsstellen finden können, bekommen unter Umständen die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Wenn ein Geschädigter sechs Stunden arbeiten könnte, geht er leer aus, auch wenn keine Arbeitsstelle zur Verfügung steht.

Bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit ist das Gutachten eines Arztes von zentraler Bedeutung. Er muss feststellen, bis zu welchem Grad die Berufsunfähigkeit bei dem Patienten zutrifft. Das Gutachten nimmt die Rentenversicherung als Grundlage der Berechnungen zu einer möglichen Erwerbsminderungsrente.

Diese ist jedoch nicht zu verwechseln mit Arbeitsunfähigkeit im Sinn der Krankenversicherung.

Die Definition von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen

 

Private Berufsunfähigkeitsversicherungen bewahren vor einem finanziellen Abstieg, falls einmal etwas passieren sollte. Sie sind eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Denn für Arbeitnehmer können nicht nur Unfälle oder ein ungünstiger Krankheitsverlauf die berufliche Karriere verhindern, auch psychische Krankheiten sind immer häufiger der Grund für Berufsunfähigkeit.

Gute Verträge der Berufsunfähigkeitsversicherungen erkennt man an einer klaren Definition des Leistungsfalls. Sie verzichten vor allem auf Klauseln, die die Transparenz der Verträge trüben, wie beispielsweise abstrakte Verweisungen. Denn durch diese Klauseln kann es dem Versicherer möglich sein auf eine Leistungserbringung zu verzichten, wenn auf einen vollkommen anderen Beruf, trotz Berufsunfähigkeit im gelernten bzw. ausgeübten Beruf, verwiesen werden kann. Versicherungsnehmer sollten darauf achten.

Während für kaufmännische Berufe, Büroangestellte oder weitere nicht körperlich arbeitende Bevölkerungskreise die Verträge in einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis zur Verfügung stehen, sind die Berufsunfähigkeitsversicherungen für Handwerker, Krankenschwestern oder andere Berufsgruppen mit einem hohen Maß an körperlicher und psychischer Belastung, deutlicher preisintensiver.

Für diese Arbeitnehmer kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine gute Alternative sein, das größte Risiko abzusichern.

Unterschied Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

Während bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Verlust der Arbeitskraft in dem ausgebildeten Fachgebiet, bzw. in dem bei Vertragsabschluss ausgeführten Beruf, versichert ist, spielt bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Verlust der Arbeitskraft insgesamt eine Rolle. Die Definition von Erwerbsunfähigkeit bezieht sich damit auf den völligen Verlust der Erwerbsfähigkeit, also wenn der Arbeitnehmer in keinem Beruf mehr arbeiten kann und eine einhundertprozentige Invalidität vorliegt. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist deshalb preiswerter als eine vergleichbare Versicherung, die bei Berufsunfähigkeit leistet. Sie bildet eine finanzielle Absicherung im schlimmsten aber unwahrscheinlicheren Fall.