Wer Krankheiten verschweigt bekommt kein Geld

Wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine schwere Krankheit verschweigt, hat keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.

Geklagt hatte eine Beamtin die eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen hatte. Im Antrag hatte sie allerdings nicht angegeben, dass sie unter einer medizinisch behandelten Gastritis litt. Der Vertrag sei damit nichtig und der Klägerin stünden keine Leistungen zu, so das OLG. Die Falschbeantwortung der Fragen sei für den Vertragsabschluss relevant gewese