Wechsel in die private Krankenversicherung

Um in die private Krankenversicherung eintreten zu können, müssen Sie die gesetzliche Krankenkasse kündigen. Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist ab einem bestimmten Jahreseinkommen möglich. Unabhängig vom Einkommen können sich Selbständige, Freiberufler, Beamte bzw. Beihilfeberechtigte, Studenten und Ärzte privat krankenversichern. Bei der GKV handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die die Grundsicherung mit der notwendigsten medizinischen Versorgung gewährleistet. Die Kündigung GKV ist Voraussetzung für den Wechsel von GKV in PKV.

Zusatzleistungen sind oft an verschiedene Bedingungen geknüpft, werden häufig nur teilweise oder gar nicht übernommen und sind oft sogar mit Zuzahlungen verbunden. Die PKV hingegen erstattet die Kosten aller denkbaren medizinischen Leistungen. Somit erhalten privat Versicherte eine bessere Versorgung. Dies kann auch mit einem günstigeren Beitrag verbunden sein.

Die Kündigung GKV muss schriftlich erfolgen. Vom Arbeitgeber muss ein Nachweis an die PKV gesendet werden, dass das Einkommen des Versicherten die Entgeltgrenze überstiegen hat. Der Versicherte muss belegen, dass er freiwillig in die PKV wechselt. Die Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt die Kündigung schriftlich. Der Wechsel von GKV in PKV ist rückwirkend innerhalb von 2 Wochen möglich. Danach gilt die Frist zum übernächsten Kalendermonat.

Wenn Sie die gesetzliche Krankenkasse kündigen, sollte dieser Schritt gut überlegt sein und Sie sollten die Wahl der Krankenkasse nach Ihren Bedürfnissen wählen. Hierfür gibt es einen Wechselservice, den der Versicherte in Anspruch nehmen kann. Da es bei der PKV keine Versicherungspflicht gibt, erfolgt meist eine Gesundheitsprüfung. Die Anfrage über den Wechsel wird an mehrere Versicherer gesendet. Nach Abgabe eines Angebotes kann der Versicherte sich entscheiden. Der Wechsel von der GKV in die PKV ist für die Versicherten unproblematisch.

Wer also die entsprechenden Kriterien für einen Wechsel in die private Krankenversicherung erfüllt, sollte sich vor dem Wechsel entsprechend informieren welche Krankenversicherung er möchte. Dies ist abhängig von den Leistungen, die man erwartet. In der privaten Krankenversicherung zahlt man dann auch nur die Leistungen, die man von der privaten Krankenkasse bekommt. Häufig bieten die Krankenkassen eine Beitragsrückerstattung an, wenn man keine oder nur wenige Leistungen im letzten Kalenderjahr in Anspruch genommen hat.

Zusammengefasst heißt das, wenn man sich für den richtigen Tarif in der PKV entschieden hat, alle vertraglichen Modalitäten für sich selber festgelegt hat, ist die Versorgung besser gewährleistet, als in der GKV und der Beitrag ist gegebenen Falls auch niedriger.