Pedelec ist nicht gleich E-Bike – ist nicht gleich Pedelec
Fahrräder mit Motorunterstützung, das sogenannte Pedelec, liegen voll im Trend. Hinter dem allgemein benutzten Begriff “E-Bike” verbergen sich in der Realität aber ganz unterschiedliche Modelle, jedes mit eigenen Vorschriften:
Kategorien von Elektrofahrrädern:
- Pedelec
- S-Pedelec
- E-Bike (im engeren Sinn)
Vorschriften für S-Pedelec und E-Bike:
- Führerscheinpflicht
- Helmpflicht
- Absicherung durch Haftpflichtversicherungen
Die meisten Elektroräder auf deutschen Straßen sind Pedelecs. Diese unterstützen den Fahrer während des Tretvorgangs oder vorab als Anfahrhilfe bis zu 6 km/h. Ab 25 km/h schaltet der Motor ab. Dadurch gelten Pedelecs rechtlich noch als Fahrräder.
S-Pedelecs sind die schnellere Variante der Pedelecs und unterstützen den Fahrer bis 45 km/h und mehr. Durch die höhere Geschwindigkeit werden sie mit Kleinkrafträdern verglichen, entsprechend gelten hier strengere Vorschriften.
E-Bikes im engeren Sinn beschleunigen auf bis zu 20 km/h bzw. 25 km/h über einen Drehgriff, ganz ohne Mittreten des Fahrers, und gelten damit als Leichtmofa.
Hierzu benötigt man ebenfalls eine Kfz-Versicherung.
Wer sich mit dem Thema Pedelec befassen und ein elektrogetriebenes Fahrrad zulegen möchte, sollte sich über das Thema genau informieren. Beispielsweise ist das Fahrverhalten des Rades auch je nach Antriebsart ein anderes als das eines normalen Fahrrades. Aus diesem Grund gibt es auch Einschränkungen bei der Kinderbeförderung.
Grundsätzlich gilt: Im Straßenverkehr kann viel passieren. Deshalb sollte nie ohne einen privaten Haftpflichtschutz oder eine Kfz-Versicherung gefahren werden. Die sogenannten „Elektrofahrräder“ (Pedelecs) können oftmals in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert werden.Jedoch muss sollte in diesem Fall die Deckungssumme ausreichend hoch sein. S-Pedelecs und E-Bikes im engeren Sinn (siehe oben) sind kennzeichnungspflichtig und benötigen wie z. B. Mofas ein Versicherungskennzeichen und sind über eine Kfz-Versicherung abzusichern.
Ist die Haftpflichtversicherung für Pedelecs eine geeignete Lösung
Eine Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die an dritten verursacht werden und ist in diesem Zusammenhang für Pedelecs bei einem Unfall nützlich. Ein Elektrorad stellt aber oft eine größere finanzielle Investition dar und daher sollte zum Schutze des Rades eine besondere Fahrrad-Versicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt auch Schäden am eigenen Gefährt. Neben Diebstahl und Vandalismus können zum Beispiel auch Unfallschäden, defekte Akkus und Diebstahl von Zubehör versichert werden.
Das Themengebiet der elektrogetriebenen Fahrräder ist in vielerlei Hinsicht komplex und es gibt einiges an Bestimmungen und Vorschriften, die man beachten muss. Hierzu haben wir einen ausführlichen Ratgeber geschrieben, der die wichtigsten Informationen zusammenfasst.
Unser Ratgeber “Sicher unterwegs: Fahrradversicherungen für E-Bikes und Pedelecs” erklärt, was bei der Versicherung von Elektrorädern beachtet werden sollte. Außerdem informiert er darüber, was mit Pedelec, S-Pedelec und E-Bike im Straßenverkehr erlaubt und verboten ist. Wer überlegt, sich ein Elektrorad zuzulegen, erhält dadurch wichtige Informationen und Entscheidungshilfen.
Mit freundlicher Unterstützung durch den: VCD | Mobilität für Menschen
6 Gedanken zu “Was Du über Dein Pedelec wissen solltest”
Find ich super!
Wie schon in den unteren Kommentaren – Helme sind so wichtig. Ich muss zugeben, dass ich auch nicht immer einen Helm trage, aber das sollte ich. Wo ich wohne, gibt es einige Fahrradfahrer, die nicht wirklich Acht auf den Verkehr geben, plötzlich bremsen, abbiegen oder stehen bleiben. Ich finde das sehr gefährlich. Es sind also nicht nur Autofahrer-Radfahrer Unfälle, die schwerwiegend ausfallen können, sondern auch Unfälle unter Radfahrern.
Gebt Acht!
Alles Liebe,
Melanie
Ein sehr informativer und interessanter Beitrag! Ich wusste gar nicht dass es so viele verschieden Abstufungen gibt. Ich nehme an in Österreich sind die Regelungen anders als in Deutschland. Leider haben bei uns die E-Bike oder ein S-Pedelec Fahrer nämlich kaum Helme. Ich werde mich jetzt gleich informieren, weil das interessiert mich jetzt. Das mit der Versicherung finde ich auch total wichtig. Viele denken da überhaupt nicht daran!
Liebe Grüße
Verena
Hallo Verena,
in Österreich mögen andere Gesetze gelten, jedoch ist es bestimmt immer eine gute Idee, dass man sich bei einem Fahrrad einen Helm aufsetz und sich so gut wie möglich schützt.
Bei den Versicherungen ist es immer wieder ein Abwägen, aber wenn man ein teures Fahrrad hat sollte man auch zusehen, dass die Hausratversicherung es vom Wert her abdeckt. Ist das Rad zu Hochpreisig, sollte man schon sehen, dass man auch eine besondere Fahrrad-Versicherung nutzt.
LG Daniel
Interessanter Beitrag, ich weiß gar nicht wie das hier in Norwegen genau ist. Ich bin selbst aber noch selbststrampler und bleibe das auch.
LG aus Norwegen
Ina
mitkindimrucksack.de
Ich hab gar nicht gewusst, dass es da verschiedene Varianten gibt. Dache immer es gibt nur „E-Bikes“, von einer Kennzeichnungspflicht habe ich auch noch nie gehört. Aber vielleicht ist das in Österreich auch anderes.
Danke auf jeden Fall für den Beitrag. Egal ob normaler Fahrradfahrer oder EBike Fahrer, eine Haftpflichtversicherung ist immer gut.
Das ist ja mal ein interessanter Beitrag! ich bin noch total die Old shool Radfahrerin mit Drahtesel aus den 90ern … glücklicherweise kommt man damit auch ohne Führerschein voran 🙂
liebste Grüße auch,
❤ Tina von liebewasistdas.com