Vermittlerprovisionen bei Lebens- und Krankenversicherungen

Neben den recht hohen Provisionen, die für die Vermittlung von privaten Krankenversicherungen anfallen, will die Bundesregierung nun auch die Vermittlerprovisionen von Lebensversicherungen begrenzen: Ziel ist es, exzessiv hohe Zahlungen an die Vermittler von Versicherungen zu verhindern, da bei besonders hohen Zahlungen an die Versicherungsvermittler es zu eher unseriösen Vermittlungspraktiken geführt habe. Versicherungen werden nicht nach dem Maßstab vergeben, ob Sie optimal in das Versicherungsportfolio der Interessenten passen, sondern danach, welche Provisionen sie den Vermittlern einspielen würden. Versicherungen dagegen, die in einem Versicherungsportfolio zwar unbedingt notwendig sind, aber keine bemerkenswert hohen Provisionen bringen, werden von vielen Versicherungsvermittlern dagegen kaum offensiv angeboten. Hierzu gehört die private Haftpflichtversicherung. Dafür finden sich in dem einen oder anderen Versicherungsportfolio Versicherungen, die keinen wirklichen Nutzen bringen.

In Pressemitteilungen wurde auf einige Gesellschaften der privaten Krankenversicherung hingewiesen, die ihren Vermittlern außergewöhnlich hohe Provisionen zahlen, z.B. 14-18 Monatsbeiträge. Diese bemerkenswert hohen Provisionen gehen zulasten der Versicherten, denn eine private Krankenversicherung kann nur mit dem Geld wirtschaften, was sie über die Beiträge einnimmt. Eine der unschönen Folgen dieser Beitragsexzesse war, dass die Versicherungsvermittler den Interessenten nach zwei Jahren eine neue Versicherung verkauft hatten, ohne dass bereits gewährte Provisionen zurückgezahlt werden mussten. Dies alles macht eine Versicherung unnötig teuer.

Während man sich in der Frage, wie derartige Probleme in der privaten Krankenversicherung gelöst werden sollten, bereits einig ist, werden ab sofort Verhandlungen geführt, wie man diese Exzesse im Bereich der Lebensversicherungen eindämmen könnte. Der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung sieht es vor, einen Beschluss darüber zu fassen, um dies an die Novelle des Finanzberatergesetzes anhängen zu können.

Eine alternative Möglichkeit diese unökonomischen Nebenwirkungen einzudämmen, liegt in der anderen Finanzierung der Finanzdienstleister. In anderen Ländern ist es üblich seinen Finanzdienstleistern ein Honorar für bestimmte Beratungsleistungen zu zahlen, dafür werden von den Versicherungen keine exorbitant hohen Provisionen gewährt. Ein solches Honorar würde sich bei einer effizienten Beratung schon nach wenigen Jahren bezahlt machen.