Steuern auf Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer muss immer mehr Geld für die eigene Altersvorsorge anlegen. Bei der Finanz- und Vermögensplanung muss auch noch der Zugriff des Finanzamts berücksichtigt werden. Wer nicht von der Steuer unangenehm überrascht werden will, muss die Fakten kennen. Denn der Staat greift bei den einzelnen Produkten für die private Altersvorsorge unterschiedlich stark zu.

Rente mit 67, sinkende Auszahlungen, steigende Steuern: Wer jetzt nicht privat vorsorgt, muss im Ruhestand knausern. Denn einem heute 45-jährigen Durchschnittsverdiener fehlen bei Renteneintritt gut 300 Euro monatlich, um die bislang üblichen – und keineswegs üppigen – 70 Prozent vom letzten Nettogehalt zu erreichen. Fast alle Deutschen wissen das. Doch Umfragen zeigen: Nicht einmal die Hälfte der Betroffenen investiert genügend Geld für eine Rente ohne Wohlstandsverlust.

Um die betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland zu stärken, hat die Bundesregierung mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen – und setzt auf das System der nachgelagerten Besteuerung: Vorsorgeprodukte werden in der Ansparphase steuerlich gefördert. Im Gegenzug verlangt der Fiskus einen Obolus in der Zeit der Rentenzahlung.

Das aber haben viele Vorsorgesparer gar nicht auf den Zettel. Die nachgelagerte Besteuerung kostet rund ein bis zwei Monatsrenten jährlich, ergab eine Studie des Deutschen Ring. Zusätzliche Risiken für den langfristigen Vermögensaufbau birgt die neue Abgeltungssteuer. Sämtliche Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und Veräußerungsgewinne werden ab 2009 pauschal mit 25 Prozent besteuert. Altervorsorgeprodukte wie Riester- und Rürup-Rente sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen.

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