Sozialamt durch Berufsunfähigkeit?

Sind Sie auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeiten angewiesen, sollten Sie auf jeden Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sollten Sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, ist es besser nicht auf staatliche Leistungen zu hoffen. Oft bleibt bei einer Berufunfähigkeit nur der Gang zum Sozialamt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen.

Vor Abschluss lohnt es sich genau hinzusehen, denn es können Differenzen von mehreren hundert Euro zwischen den Beiträgen zweier vergleichbarer Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung auftreten. Hier gibt es über 100 Tarife, die Sie auswählen können.

Beim Abschluss haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer Pauschal- oder Staffelrente zu wählen. Der Vorteil einer Staffelrente ist, dass Sie schon bei einer 25% Berufsunfähigkeit Rentenansprüche haben. Der Nachteil ist, dass Sie ggf. Verschlechterungen ihres Gesundheitszustandes im Leistungsfall immer wieder neu belegen und die Rentenanpassung beantragen müssen.

Weiter gibt es die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Kapitallebensversicherung abzuschließen. Im Fall einer Berufsunfähigkeit werden die Beiträge für die Kapitallebensversicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt. Ihre Altersvorsorge ist also weiterhin gesichert. Der Nachteil ist allerdings, dass diese Kapitallebensversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung unnötig teuer machen würde.

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