Sichere Kostenerstattung durch Zahnzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse gehört zu den fünf Säulen der Sozialversicherungen in Deutschland und soll den Menschen eine Grundabsicherung im Falle von Krankheit gewähren. Leider ist in vielen Fällen auch nicht mehr als eine Grundsicherung zu erwarten, da viele benötigte Behandlungen von der Krankenkasse einfach nicht getragen werden. Zudem werden die Beiträge nicht anhand des Leistungsbedarfs erhoben, sondern nach der Höhe des monatlichen Einkommens berechnet. So steht oft die Leistungsinanspruchnahme in keinem Verhältnis zu den Beiträgen. Besserverdienende, Selbständige, Freiberufler sowie Beamte und Studenten können in die private Krankenversicherung wechseln, in der sie dann genau das Leistungspaket erhalten, welches sie auch wirklich benötigen. Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein vorheriger Gesundheitstest, der über die Höhe der Beiträge bestimmt. Aus diesem Grund lohnt es sich, so früh wie möglich in die PKV zu wechseln.

Leider ist diese Möglichkeit dem Rest der deutschen Bevölkerung vorenthalten. Um aber trotzdem nicht auf den teilweise horrenden Behandlungskosten sitzen zu bleiben, sind Krankenzusatzversicherungen sinnvoll. Besonders bei Zahn-OPs kann ein Nichtvorhandensein einer solchen Police, schon einmal den Weg zur Bank beinhalten. Wer sich eine komplette Gebissprothese leisten muss, der muss tief in die Tasche greifen, denn die Kosten können sich hier bis auf einen fünfstelligen Betrag belaufen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen fixen Zuschuss, egal, welche Behandlung der Patient benötigt. So muss ein, wenn auch günstiger Kredit, für die Dritten herhalten.

Eine Zahnzusatzversicherung kann hier Abhilfe verschaffen. Allerdings gibt es deutliche Preisunterschiede. Eine leistungsstarke Police kann um monatlich 19 Euro zwischen den Anbietern variieren. Man sollte zudem nicht bis zur letzten Sekunde warten, sondern eine Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abschließen, da die Versicherer oft eine Karenzzeit einbauen, bevor sie für vereinbarte Leistungen auch wirklich aufkommen. Zusätzlich sind die Leistungserstattungen gestaffelt, das bedeutet, dass man die Behandlung in den ersten drei Jahren nur bis zu einer bestimmten Summe erstattet bekommt. Wer nun auf die Idee kommt, bereits bestehende Zahnprobleme zu verschweigen, geht den falschen Weg. Der Versicherer hat das Recht sich beim Zahnarzt über die momentan bestehenden Gesundheitszustand zu informieren und kann bei Falschinformationen vom Vertrag zurücktreten. Außerdem können bereits erstattete Leistungen zurück verlangt werden. Verbraucher, die nicht nur die optimale Versicherung abschließen möchten, sondern auch bei den Gesundheitsangaben alles richtig machen wollen, können zum einen einen professionellen Versicherungsvergleich von einem der zahllosen Versicherungs-Vergleichs-Anbieter machen lassen und zum anderen ihren Zahnarzt zu Rate ziehen.