Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Bereits im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 wurden maßgebliche Änderungen in der Organisation des deutschen Gesundheitswesens vorgesehen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung durch mehr Wirtschaftlichkeit, höhere Transparenz, stärkeren Wettbewerb und weniger Bürokratie sicher zu stellen. Zentrale Bestandteile sind die Einführung des Gesundheitsfonds und die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zum Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MorbiRSA).

Bis 2009 flossen rund 92 Prozent der Krankenkassen-Einnahmen auf ein gemeinsames Konto beim Bundesversicherungsamt (BVA). Die Zuteilung der Finanzmittel an die einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen erfolgte vor allem nach Alter und Geschlecht der Versicherten. So erhielt eine Krankenkasse beispielsweise für einen 34-jährigen männlichen Versicherten 890 Euro pro Jahr, für eine 64-Jährige Versicherte hingegen im gleichen Zeitraum 2.500 Euro. Das Alter galt als Maßstab für die Morbidität, also die Krankheitshäufigkeit bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, eines Menschen.

Der MorbiRSA sieht nun direkt die Morbidität der Versicherten als Ausgleichsmaßstab vor. Gleichzeitig werden seit 01. Januar 2009 alle Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen direkt in den Fonds weitergeleitet und erst dann vom BVA an die Kassen verteilt. Pro Versicherten wird eine Grundpauschale an die Krankenkassen ausbezahlt. Für Alter, Geschlecht und die Erkrankung gibt es dann Zu- bzw. Abschläge. Dabei sind durchaus Mehr- und Vielfachzuschläge pro Versichertem möglich. Hinzu kommen weitere Zuschüsse für Verwaltungskosten. Die Liste der 80 Krankheitsarten wurde Mitte Mai 2008 vom BVA veröffentlicht.