Rechnungskürzungen bei private Krankenversicherung

Immer häufiger überprüfen die verschiedenen Gesellschaften für die private Krankenversicherung die von ihren Kunden eingereichten Rechnungen sehr genau. Es wird bei allen Versicherungen ein immer größerer Aufwand betrieben, Kosten zu kürzen um Leistungen so nicht übernehmen zu müssen. Die Frage was medizinisch notwendig war und was nicht, kann dann im Einzelfall zu Streitigkeiten führen.

Diese enden jedoch in den allerwenigsten Fällen vor einem Gericht. Oft scheuen die betroffenen Kunden Ihre private Krankenversicherung vor den Richter zu holen. Vielen Betroffenen ist der abgelehnte Rechnungsbetrag zu gering zum klagen, bzw. die damit verbundenen vorzustreckenden Kosten zu hoch. Doch es geht auch anders.

Denn oftmals sind die Ablehnungen durch die private Krankenversicherung nur das Ergebnis eines Computerabgleichs, der allgemein gültige Daten mit der eingereichten Rechnung vergleicht. Kommt es hier zu Ungereimtheiten, wird oft erstmal pauschal die Rechnung gekürzt. Die gezielte Nachfrage des Kunden bei einem Sachbearbeiter kann da schon helfen. Auch ein Schreiben des Arztes mit der entsprechenden medizinischen Begründung führt oft unbürokratisch zum Erfolg.

Sollten Briefe und Anfragen an die private Krankenversicherung nicht helfen, können Kunden den Versicherungsombudsmann in Berlin anrufen. Er ist dafür da, Streitigkeiten zwischen den Versicherungsunternehmen und deren Kunden ohne Gericht beizulegen und ist für Verbraucher kostenlos. Der Spruch des Ombudsmanns ist für den Versicherer bindend, Verbraucher hingegen sind nicht an dessen Entscheidung gebunden. Es gibt danach immer noch die Möglichkeit, die private Krankenversicherung vor Gericht zu verklagen, um den Sachverhalt endgültig zu klären.

Die Anschriften der Schlichtungsstellen lauten:

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Helmut Müller, Kronenstraße 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

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