Pflege-Versorgungslücke ohne private Pflegeversicherung

Zurzeit beschäftigt uns – gerade in Hinsicht auf den Beschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“) – das Thema Pflegeversicherung ganz besonders. Wir zeigen Ihnen anhand von 3 Fallbeispielen, wie die Versorgungslücken entstehen, wenn die pflegebedürftige Person nicht zusätzlich privat pflegeversichert ist.

Beispiel 1

Frau Doris Meier lebt im eigenen Haushalt (Mietwohnung). Ihr wurde die Pflegestufe 1 anerkannt. Sie nimmt täglich den ambulanten Pflegedienst in Anspruch.

Die ältere Dame in diesem Beispiel hatte einen Schlaganfall und benötigt seitdem etwas Hilfe, da sie viele alltägliche Aufgaben nicht mehr selbst bewältigen kann. Die Körperpflege, die Unterstützung bei der Ernährung und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgen durch den Pflegedienst.

Dadurch entstehen monatliche Kosten in Höhe von 980 EUR.*

Von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält Frau Meier pro Monat 450 EUR.*

Die übrigen 530 EUR monatlich muss Frau Maier selbst aufbringen (=Versorgungslücke).

Da ihre Rente von monatlich 524 EUR* für die Lebenshaltungskosten gerade so ausreichen, benötigt sie finanzielle Unterstützung von ihren Kindern und dem Sozialamt.

Beispiel 2

Herr Horst Müller lebt mit seiner Ehefrau im eigenen Haushalt (Mietwohnung). Ihm wurde die Pflegestufe 2 anerkannt. Er nimmt mehrmals täglich den ambulanten Pflegedienst in Anspruch.

Herr Müller benötigt Hilfe in seinem geregelten Tagesablauf. Seine Muskeln und Gelenke sind schwach und die fortgeschrittene Demenz lässt ihn vieles vergessen. Daher benötigt er große Unterstützung beim morgendlichen Aufstehen, bei der täglichen Körperpflege, der Ernährung, dem An- und Ausziehen und er muss abends zu Bett gebracht werden. Eine professionelle Pflegekraft besucht Herrn Müller dreimal täglich.

Dadurch entstehen monatliche Kosten in Höhe von 1.900 EUR.*

Von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält Herr Müller pro Monat 1.100 EUR.*

Die übrigen 800 EUR monatlich muss Herr Müller selbst aufbringen (=Versorgungslücke).

Da seine Rente von monatlich 1.064 EUR* zum größten Teil für die Lebenshaltungskosten des Ehepaars verbraucht wird, benötigt er für die Pflege finanzielle Unterstützung von seinen Kindern und dem Sozialamt.

Beispiel 3

Frau Ingrid Schulz lebt in einem Pflegeheim in Schleswig-Holstein, ihr wurde die Pflegestufe 3 anerkannt. Sie benötigt für ihren gesamten Tagesablauf eine professionelle Betreuung.

Die 87-Jährige hat durch eine langjährige Krankheit körperlich stark abgebaut. Aus der Pflegestufe 1 wurde irgendwann die Pflegestufe 2 und einige Monate später auch die Stufe 3. Ihre Kinder entschieden, Frau Schulz in einem Seniorenheim unterzubringen, damit die professionelle Pflege weiterhin gewährleistet werden kann.

Der Pflegeplatz in der Einrichtung kostet monatlich 3.196 EUR* und enthält alle Lebenshaltungskosten.

Von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält Frau Schulz pro Monat 1.550 EUR.*

Die übrigen 1.646 EUR monatlich muss Frau Schulz selbst aufbringen (=Versorgungslücke).

Ihre monatliche Rente in Höhe von 524 EUR* wird ebenfalls komplett angerechnet, alle Ersparnisse sind bereits aufgebraucht und die Eigentumswohnung, in der sie bis vor einiger Zeit gelebt hat, ist ebenfalls verkauft worden. Frau Schulz ist auf die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder und des Sozialamtes angewiesen.

Fazit

An diesen Fallbeispielen ist gut zu erkennen, dass die tatsächlichen Pflegekosten mit der Erstattung der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden können. Rund 50 % der Kosten müssen letztendlich von der pflegebedürftigen Person bzw. deren Familie getragen werden. Erst wenn sämtliches Vermögen, der Erlös aus allen nicht selbst genutzten Immobilien der pflegebedürftigen Person und alle zumutbaren Mittel der nächsten Angehörigen ausgeschöpft sind, übernimmt das Sozialamt die Zahlung der Versorgungslücke.

Die Bevölkerung Deutschlands wird immer älter und Statistiken belegen, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird. Aufgrund der begrenzten Mittel der gesetzlichen Pflegeversicherung wird die Höhe der Zuzahlungen in Zukunft ansteigen.

Schon jetzt ist es daher wichtig, ausreichend vorzusorgen. Der Staat bezuschusst zwar ab dem 01.01.2013 die zusätzliche private Pflegeversicherung, wenn man sich für den „Pflege-Bahr“ entscheidet. Dieser ist aber nicht für jeden die beste Wahl. Lesen Sie hier mehr dazu.

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich gegen existenzbedrohende Pflegekosten abzusichern. Welche zu Ihnen passt, erfahren Sie in einem individuellen Beratungsgespräch.

Sie erreichen unsere Experten montags bis freitags zwischen 8:00 und 19:30 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 980 980-1.

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* Alle hier aufgeführten Kosten entsprechen den durchschnittlich ermittelten Zahlen und können von Region zu Region teilweise stark abweichen.