Pflege und die private Pflegeversicherung (private Pflegezusatzversicherung)

Pflege ist ein Thema, das allgemein sehr ungern angesprochen wird. Niemand möchte sich vorstellen, wie es ist, pflegebedürftig zu sein und nur selten kann sich jemand vorstellen, wie es ist, jemanden zu pflegen. Ob es die eigenen Eltern sind, der Partner oder enge Verwandte aber auch Freunde. Mit einer eintretenden Pflegebedürftigkeit ändert sich sehr viel. Die persönliche Belastung ist für die Pflegenden sowie die Bedürftigen sehr hoch und zusätzlich können finanzielle Probleme entstehen. Es ist sehr wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen.

Viele Fragen, die es zur Pflege zu klären gibt

Pflegebedürftigkeit kann schnell und unverhofft entstehen oder ein langer Prozess sein. In beiden Fällen entstehen Fragen, die gelöst werden müssen.

Wie soll die Pflege organisiert werden?

Die vertraute Umgebung, das eigene Zuhause ist der Wunsch vieler Pflegebedürftiger – die häusliche Pflege. Sie kann unterschiedlich realisiert werden. Durch die eigene Familie beispielsweise oder durch einen ambulanten Pflegedienst oder auch als Mischform, wobei die ambulante Pflege Unterstützung bei langwierigen oder schwierigen Pflegemaßnahmen leistet.

Es ist dabei sehr wichtig darauf zu achten, welche Arbeitsbereiche die Pflegedienste übernehmen und welche gebraucht werden. Nicht jeder Dienst bietet alle Dienstleistungen an. Zum Beispiel eine 24h-Verfügbarkeit.

Die stationäre Pflege steht prinzipiell der 3. Pflegestufe zu. Wird ein Antrag auf stationäre Pflege von einer Person / deren Angehörigen einer niedrigeren Pflegestufe gestellt, wird dieser Antrag geprüft und kann auch abgewiesen werden.

Neben der vollstationären Pflege gibt es noch die Möglichkeit einer teilstationären Pflege sowie einer Kurzzeitpflege. Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) wird gewährt, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder zur Ergänzung erforderlich ist. Oft wird sie in Anspruch genommen, weil die pflegenden Angehörigen berufstätig sind.

Kurzzeitpflege ist für besondere Situationen vorgesehen. So beispielsweise nach einer Operation oder zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege.

Viele Informationen zu den Pflegeformen finden Interessierte auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums oder über die Pflegestützpunkte der gesetzlichen Krankenkassen.

Wie soll Pflege finanziert werden?

Pflege kostet sehr viel Geld. Entweder direkt, durch Umbau, Pflegemittel oder weitere Leistungen. Oder auch indirekt, zum Beispiel durch den Wegfall des Lohnes des pflegenden Vertrauten.

Die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung beinhalten auch Beiträge zur Pflegeversicherung. Viele Menschen verlassen sich auf die Leistungen des Staates, dabei zeigen die jüngsten Entwicklungen (Pflege-Bahr), dass der Staat am Rand seiner Leistungsfähigkeit ist. Pflege wird immer mehr zur Privatsache und jeder ist gefordert, entsprechend vorzusorgen.

Ein Pflegeplatz (stationäre Pflege) für eine bedürftige Person der Pflegestufe 3 kostet durchschnittlich monatlich 3300 €. Davon übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung 1550 € (besonders schwere Pflegefälle erhalten einen erhöhten Satz von 1918 €). Den Rest – in dieser Beispielrechnung 53 % also 1750 € – muss der Bedürftige selbst aufbringen.

In diesem Moment wird die Pflege eine Familienangelegenheit. Trotz vieler Kritik an der Gesetzgebung, die aktuelle Rechtsprechung sieht vor, dass die Kinder pflegebedürftiger Eltern für den Unterhalt herangezogen werden können, sofern die Eltern nicht selbstständig für den eigenen Unterhalt aufkommen können. Im schlimmsten Fall kann es direkte Auswirkungen auf die finanzielle Existenzgrundlage der Kinder haben.

Die momentane Entwicklung fordert immer mehr, dass privat vorgesorgt werden muss und der Staat gibt erste Signale, wie bspw. mit der Förderung privater Vorsorge durch den Pflege-Bahr.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten über www.versicherung-vergleiche.de/pflegezusatzversicherung/index.php.