Mutwillig verursachte Schäden am Auto

Wenn das eigene Auto beschädigt wird, ist der Ärger groß. Umso schlimmer ist, wenn der Schaden mutwillig herbeigeführt wurde. Mutmaßliche Randalierer sind grundsätzlich zum Ausgleich der verursachten Schäden haftbar. Sind Verursacher eines Schadens nicht mehr zu ermitteln, bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen. Bittet man die Versicherung um den Ausgleich der entstandenen Kosten, steht eine weitere böse Überraschung bevor. Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind, müssen von der Versicherung nicht übernommen werden.

Eine Hausratversicherung zahlt in bestimmten Fällen Schäden durch Vandalismus: Ist ein Einbrecher mit seiner Beute nicht „zufrieden“, können weitere Schäden die Folge sein. Beschmiert ein Einbrecher ihre Wände und Möbel, wird der entstandene Schaden durch die Hausratversicherung reguliert. Denn in diesem Fall ist der Einbruch, also der schwere Diebstahl für diese Schäden ursächlich.

Bei anderen Fällen von Beschädigungen kommt zu dem ersten Schrecken meist noch ein zweiter hinzu. Abgesichert sind in der Regel Glasschäden – eine Scheibe wird eingeworfen – oder Schäden, die durch Feuer entstehen. Andere Schäden, etwa eine beschmierte Hauswand oder eine durch Randalierer zerstörte Haustür müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

Für Schäden am PKW gilt das gleiche Prinzip. Lediglich Glasbruch oder Schäden durch Feuer werden von der Versicherung übernommen. Bei einem Schaden durch Vandalismus muss hingegen die Versicherung nicht aufkommen. Wenn Randalierer die Motorhaube zerbeulen, geht man in der Regel leer aus. Wer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, hat Glück im Unglück. In diesem Fall können Sie auf eine Übernahme des Schadens durch die Versicherung hoffen. Wichtig für die Regulierung des Schadens ist es, dass sie bei der zuständigen Ermittlungsbehörde Anzeige gegen unbekannt erstatten.

Klären Sie vor Abschluss einer Versicherung genau, welche Art von Schäden durch Ihre Hausratversicherung übernommen werden. Die Konditionen einer Versicherung können sich auch häufig ändern, daher kann es ratsam sein, seinen Versicherungsschutz nach einigen Jahren zu überprüfen.
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