Keine kostenlose Kinderversicherung bei Besserverdienenden

Ehepaare können ihre Kinder auch weiterhin nicht beitragsfrei in einer gesetzlichen Krankasse mitversichern, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt. Das Kind muss deshalb auch weiterhin in der privaten Versicherung mitversichert werden.

Geklagt hatte eine vierfache Mutter. Sie sah sich gegenüber unverheirateten Eltern benachteiligt. Kinder von unverheirateten Paaren können beitragsfrei in der gesetzlichen Kasse mitversichert werden, auch wenn ein Elternteil privat versichert ist.

Die punktuelle Benachteiligung sei hinzunehmen, so das Gericht. Denn in der Gesamtschau würden verheiratete Paare nicht schlechter gestellt. So könnten unter anderem Beiträge für die Krankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden, was bei unverheirateten Paaren nicht möglich sei.