Implantate, Kieferorthopädie, Härtefallregelung

Gesunde Zähne: Nur für Besserverdienende?

Geht es nach der aktuellen Gesetzgebung, dürften gesetzlich Versicherte allenfalls Anspruch haben auf ein Gebiss, das seine natürliche Funktionsfähigkeit erfüllt: Die gesetzlichen Krankenkassen kommen nur für Kosten auf, die durch die medizinische Notwendigkeit begründet sind. Darunter versteht man, die Funktionsfähigkeit des Gebisses zu erhalten, optische oder ästhetische Beweggründe bleiben unbeachtet. Implantate oder eine kieferorthopädische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen bezuschusst, als Versicherter müssen Sie ohne Zahnzusatzversicherung einen erheblichen Eigenanteil zahlen. Doch was sind Implantate und welche Regelungen muss Ihr Zahnarzt ohne eine Zahnzusatzversicherung beachten? Welche Rolle spielt Ihr Bonusheft für den Festkostenzuschuss und was hat es mit der Härtefallregelung auf sich? Und wie können Sie die Kosten für Zahnersatz durch eine Zahnzusatzversicherung reduzieren?

Implantate – Der Ersatz für stark geschädigte Zähne

Implantate sind eine Form des Zahnersatzes. Ihr Zahnarzt wird ein Implantat empfehlen, wenn der natürliche Zahn zerstört ist und durch eine Füllung oder eine Krone nicht wiederhergestellt werden kann. Der defekte Zahn muss entfernt und durch ein Implantat ersetzt werden. Der Zahnarzt bringt dazu eine Schraube in Ihrem Kiefer an, auf der Schraube wird ein künstlicher Zahn befestigt. Der künstliche Zahn ist äußerst fest, das Gebiss erhält wieder seine volle Funktionsfähigkeit. Die moderne Zahnmedizin ist heute so weit entwickelt, dass jeder defekte Zahn von einem kompetenten Zahnarzt ersetzt werden kann. Ihr Gebiss bleibt dadurch auch dann funktionsfähig, wenn Ihre natürliche Zahnsubstanz erste Defekte aufweist.

Implantate Kieferorthopädie HärtefallregelungAllerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei dieser Art Zahnersatz überschaubar. Die Kostenerstattungen für implantologische Leistungen übertreffen die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen erheblich, denn diese übernimmt nur die Kosten für eine zweckmäßige Grundversorgung. Lediglich bei einer angeborenen Kieferfehlstellung besteht die Chance, eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse zu erwirken. Implantate gehen weit über die von den gesetzlichen Krankenkassen als ausreichend und zweckmäßig eingestufte Grundversorgung hinaus. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt lediglich einen Festkostenzuschuss von 50 Prozent ohne Bonus (ca. 320 EUR) und 60-65 Prozent mit Bonus (ca. 384 EUR bis 416 EUR) in der Höhe, die für eine Brücke angefallen wäre. Die durchschnittlichen Behandlungskosten für ein Implantat liegen bei 3.250 EUR. Zwar können Sie eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt einholen, doch an den grundsätzlich hohen Kosten für Zahnimplantate dürfte selbst der Kostenvergleich nichts ändern.

Kieferorthopädische Behandlungen – Nur etwas für Kinder und Jugendliche?

Eine kieferorthopädische Behandlung ist notwendig, wenn eine Zahn- oder Kieferfehlstellung behandelt werden muss. Dies ist üblicherweise bei Kindern im Schulalter der Fall, doch auch bei Erwachsenen kann sich ein intaktes Gebiss durch eine Kieferfehlstellung noch verändern. Kommen beispielsweise einzelne Weisheitszähne mit zunehmendem Alter durch, können sich selbst bisher gerade Zähne im dann zu engen Kiefer verschieben und eine Behandlung der Zahnfehlstellung ist dann nicht nur aus optischen Gründen angeraten. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen eine Einordnung von Zahn- und Kieferfehlstellungen in die sogenannten KIG-Stufen vor.

Bei einer leichten Kieferfehlstellung der KIG-Stufen 1 und 2 greifen bei gesetzlich Versicherten keine Kostenerstattungen. Erst ab einer festgestellten KIG-Stufe 3 mit einer ausgeprägten Fehlstellung erfolgt eine sofortige Erstattung der Behandlungskosten in Höhe von 80 bis 90 Prozent, der Rest wird von der GKV nach dem erfolgreichen Abschluss der Therapie übernommen. Ein guter Zahnarzt wird den Patienten bei der Behandlung dazu anhalten, kontinuierlich mitzuarbeiten, um die Kostenerstattung durch die Krankenkasse nicht zu gefährden. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten die gesetzliche Krankenkasse nur bei schwerwiegenden Fehlstellungen noch eine Erstattung. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Sie diese Behandlung selbst bezahlen. Gleiches gilt für Mehrleistungen, die aus optischen oder kosmetischen Gründen durchgeführt werden.

Härtefallregelung der gesetzlichen Krankenkassen

Sowohl die Härtefallregelung als auch das Bonusheft und der Festkostenzuschuss sind für gesetzlich Versicherte übrigens nur begrenzt geeignet, um den Eigenanteil bei Qualitätszahnersatz oder kieferorthopädischen Behandlungen zu reduzieren. Die Härtefallregelung greift nur bei den Versicherten, deren Bruttoeinkommen pro Monat im Jahr 2013 bei 1.078 EUR in den alten Bundesländern und 910 EUR in den neuen Bundesländern nicht überschreitet. Sie dürfen den doppelten Festkostenzuschuss beantragen, sofern die Härtefallregelung von der Krankenkasse anerkannt wird. Der Zuschuss wird erhöht, wenn Sie das Bonusheft in den letzten fünf oder zehn Kalenderjahren vor dem Behandlungsbeginn regelmäßig bei Ihrem Zahnarzt geführt haben.

Um die Kosten für teure Zahnersatz- und Kieferorthopädiebehandlungen zu senken, empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Diese sollten Sie bereits frühzeitig abschließen, noch bevor Ihr Zahnarzt eine Behandlung ankündigt. Sie erhalten keine tariflichen Leistungen für Maßnahmen, die vor Antragstellung medizinisch notwendig, angeraten oder geplant sind. Es kann auch sein, dass Ihr Versicherer den Antrag für ihre Zahnzusatzversicherung ablehnt, wenn eine Behandlung schon in Aussicht steht. Vor dem Vertragsabschluss prüfen Sie mit einem Zahnzusatzversicherungs Vergleich, welche Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie die besten Leistungen bei günstigen Kosten verspricht. Auch der Blick auf einen Zahnzusatzversicherungs Test ist angeraten. Durch einen aktuellen Zahnzusatzversicherungs Test und einen objektiven Zahnzusatzversicherungs Vergleich sollten Sie leicht die Zahnzusatzversicherung finden, die genau Ihren persönlichen Wünschen entspricht.