Hausratversicherung auf Unterversicherung prüfen

Viele Haushalte haben eine Hausratversicherung mit einer pauschalen Schadensdeckung abgeschlossen, was in vielen Fällen vollkommen ausreichend sein dürfte. Wenn in ihrem Haushalt jedoch größere Wertgegenstände vorhanden sind, sollten sie die Versicherungssumme überprüfen. Schließlich soll im möglichen Schadensfall auch alles durch die bestehende Hausratversicherung ausreichend abgesichert sein. Ist dies nicht der Fall, spricht man von einer Unterversicherung. Da sich mit der Zeit auch der Hausrat ändert, gilt es hier immer wieder mal die Police zu überprüfen. Auch eine spezielle Zusatzversicherung kann sinnvoll sein. Wir zeigen ihnen die wesentlichen Punkte.

Wertgegenstände in der Hausratversicherung

Haben sie besonders wertvolle oder schwer zu ersetzende Gegenstände zu versichern, sollten sie besonders über die Absicherung dieser nachdenken. Viele Haushalte haben eine Hausratversicherung für einen Pauschalbetrag abgeschlossen. Es kann eine Überlegung wert sein, ob diese Versicherungssumme wirklich zur Wiederherstellung ihres Hausrates ausreichen könnte. Die klassischen Wertgegenstände in der eigenen Wohnung sind Kunstgegenstände und Designermöbel. Aber auch der Verlust von wichtigen Datenspeichern oder Arbeitsgeräten kann zum Problem werden. Daher sollten sie bedenken, ob der Standardschutz für ihre Einrichtungsgegenstände ausreichend ist. Wenn es sich um Gegenstände handelt, die sich nur innerhalb ihrer Wohnung befinden, sollten sie darauf achten, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert ihrer Wohnungseinrichtung entspricht und keine Unterversicherung vorliegt.

Abschluss von speziellen Zusatzversicherungen

Schließen sie für besonders wertvolle Gegenstände ggf. eine Zusatzversicherung ab, denn diese sind innerhalb ihrer vier Wände zwar gegen Brand- und Wasserschaden, Einbruchsdiebstahl usw. versichert. Sie haftet aber nicht für Schäden, die außerhalb der Wohnung auftreten können. Etwa für Musikinstrumente lohnt sich eine Zusatzversicherung für ausser Haus. Diese ist vor allem deshalb empfehlenswert, weil sie für Schäden aller Art an ihren Instrumenten aufkommt, die nicht explizit ausgeschlossen sind, also z.T. auch gegen „liegen lassen“. Eine solche Versicherung können sie schon für wenige Euro im Jahr abschließen. Eine Investition, die sich lohnen kann.

Mitwirkungspflicht innerhalb der Hausratversicherung

Finden sich in ihrem Haushalt Gegenstände, die besonders wertvoll sind, müssen sie darüber hinaus eigene Maßnahmen ergreifen, um diese in ausreichendem Maße zu sichern, z.B. durch Anschaffung einer Alarmanlage oder eines Panzerschranks, damit es möglichen Einbrechern nicht zu einfach gemacht wird. Ansonsten kann die Versicherung die Schadenregulierung ganz oder teilweise verweigern. Ein Bargeldbetrag, der über den üblichen Umfang hinausgeht, muss in einem Tresor aufbewahrt werden. Andernfalls ist er nicht versichert.

Schadensfall schnell melden

Ist ein Schaden eingetreten, haben sie als Betroffener wiederum eine sogenannte Mitwirkungspflicht um den Schaden zu minimieren. Dazu gehört es unter anderem, dass sie einen Schaden so schnell wie möglich bei der Hausratversicherung und im Falle eines Einbruchdiebstahls so schnell wie möglich der Polizei melden. Eine Liste der gestohlenen Gegenstände muss der Polizei und auch der Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich vorgelegt werden. Wer dies versäumt, riskiert wiederum das die Hausratversicherung die Zahlung verweigern könnte.

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