Haftpflichtversicherung bei Schaden an Sylvester

Eine verbreitete Deutung des Silvesterfeuerwerks ist es, dass es böse Geister vertreiben soll. Möglicherweise vertreibt das Feuerwerk in der Praxis nicht nur böse Geister, sondern im Gegenteil: es ruft sie herbei. Aus Übermut oder dem einen oder anderen Gläschen zu viel kommt es schnell zu einem Schaden, den man durch seine Haftpflichtversicherung ausgleichen lassen möchte. Fast automatisch stellt sich in vielen Fällen die Frage, ob die eigene Versicherung diese Schäden übernimmt oder nicht. Allzu oft stellt sich die Versicherung in diesen Fällen nicht besonders zahlungswillig dar und versucht die Kosten zunächst dadurch zu minimieren, dass die Regulierung eines Schadens erst einmal verweigert wird.

Ein Missgeschick, das auf eine Regulierung durch die Versicherung wartet, ist schnell geschehen. Ein Glas Rotwein landet hin und wieder auf der teuren Couchgarnitur oder dem Kleid der Gastgeberin. Diese Kosten werden von der Haftpflichtversicherung der verursachenden Person übernommen, oft auch beim Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit – etwa nach dem Konsum größerer Alkoholmengen – nicht jedoch bei vorsätzlichen Taten, z.B. wenn im Streit das gute Familien-Porzellan zertrümmert wird. Es wird auch dann kritisch, wenn die Aufsichtspflicht der Eltern nicht in vollem Maße wahrgenommen wurde, etwa wenn ein Kind unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern spielt und dabei einen größeren Schaden anrichtet. Das gilt auch für den Böller, der im Briefkasten des Nachbarn verschwindet und auch in diesem Fall Zerstörung hinterlässt. Ist der Verursacher eines Schadens nicht zu ermitteln, tritt unter Umständen eine andere Versicherung ein – z.B. wenn eine abbrennende Feuerwerksrakete eine Brandspur an Ihrer Hausfassade hinterlässt, übernimmt Ihre Hausratsversicherung den Schaden.

Gut in Fragen der Haftpflicht abgesichert zu sein ist nicht nur an Silvester wichtig, sondern auch zu allen anderen Anlässen kann der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung Gold wert sein, denn man ist für Schäden, die man selbst verursacht hat, haftbar, und zwar in vollem Umfang. Sollten Sie keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, kann ein kleines Missgeschick eine größere finanzielle Belastung nach sich ziehen, eine Absicherung des Risikos stellt daher eine Garantie Ihrer finanziellen Unabhängigkeit dar. Einen ersten Überblick schafft ein kostenloser Versicherungsvergleich private Haftpflichtversicherung.

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