Gute Wahl mit Krankenhauszusatzversicherung

Eine wichtige Zusatzversicherung für alle gesetzlich in der Krankenkasse versicherten Patienten ist eine stationäre Zusatzpolice für den Krankenhausaufenthalt. Dieser auch als Krankenhauszusatzversicherung bezeichnete Schutz sollte jedoch mehr als Chefarztbehandlung und bequeme Klinikzimmer bieten. Neben der freien Krankenhaus-Wahl sollten möglichst auch Kosten erstattet werden, die über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte liegen.

Gerade wer aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls ins Krankenhaus muss, wünscht sich eine optimale Behandlung. Für die gesetzlich Versicherten ohne Krankenhauszusatzversicherung sieht die Wahrheit jedoch anders aus. Als Kassenpatient landet man ungefragt im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern und die Behandlungen werden von den diensthabenden Ärzten durchgeführt. Den Chefarzt sehen nur die besonders schwierigen Fälle. Die Versorgung der GKV-Patienten lässt finanziell keinen Spielraum nach oben – den Kassen fehlt schlicht das Geld um mehr als eine ausreichende, zweckmäßige und vor allem wirtschaftliche stationäre Behandlung zu erlauben.

Privatpatient durch Krankenhauszusatzversicherung

Für alle gesetzlich Versicherten gibt es hier nur eine Lösung um höherwertige Leistungen zu bekommen: sie müssen extra bezahlt werden. Wer sich im Vorfeld absichern möchte, dem ist eine Krankenhauszusatzversicherung zu empfehlen. Diese tritt im Ernstfall für die zusätzlichen Kosten ein. Somit wird man im Krankenhaus zum Privatpatient und kann Leistungen wie Chefarztbehandlung und ein eigenes Zimmer in Anspruch nehmen.

Insbesondere bei schweren Krankheiten ist es zudem wichtig, das die Krankenzusatzversicherung auch Kosten erstattet, die über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte liegen. Wird hier begrenzt, kann dies Behandlungsmöglichkeiten einschränken. Ebenso sollten Leistungen in gemischten Heilanstalten (Kur/Reha) und durch Belegärzte übernommen werden und die Zusatzversicherung auf das Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren freiwillig verzichten.

Bevor die ersten Leistungen in Anspruch genommen werden können, muss eine übliche Wartezeit von drei Monaten verstrichen sein. Eine besondere Wartezeit von acht Monaten betrifft Entbindungen und Psychotherapie. Im Antrag zur Krankenhauszusatzversicherung müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwort werden. Diese je nach Gesellschaft mehr oder weniger Fragen beziehen sich auf stationäre Aufenthalte und ambulante Behandlungen der letzten Jahre.

Wichtiger Hinweis ist schließlich noch, das die Krankenhauszusatzversicherung nicht im Ausland gilt. Der Schutz dieser privaten Zusatzversicherung ist an die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse gebunden und diese gibt es bei Behandlungen in einem ausländischen Krankenhaus normalerweise nicht.

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