Gesundheitsprüfung bei der Zahnzusatzversicherung

Beim Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung fragen sich viele Interessenten, was man der potentiellen Versicherungsgesellschaft alles mitteilen muss, um seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht nachzukommen. Fragen rund um die Gesundheitsprüfung und dem eigenen Zahnstatus können sie ihrem Zahnarzt stellen, denn dieser ist auch der Ansprechpartner der Versicherungsgesellschaft und wird im Zweifelsfall vor Gericht angehört. Bei Interesse an einer Zahnzusatzversicherung zählt also auch die Meinung ihres Zahnarztes.

In einem neueren Fall entschied das Landgericht Dortmund (Az. 2 S 56/09), dass der Zeitpunkt der ersten Diagnose des Zahnarztes ausschlaggebend dafür ist, ob die Versicherung zahlen muss oder nicht. Wurde die Versicherung nach der ersten Diagnose abgeschlossen, muss sie die anfallenden Kosten für diese Behandlung nicht übernehmen, sondern der Versicherte muss sie aus eigener Tasche zahlen. In dem zitierten Fall ging es darum, dass die Versicherung daran zweifelte, dass die Diagnose für eine Zahnsanierung erst nach dem Abschluss der Versicherung gestellt wurde. Das Gericht wies schließlich die Forderung des Klägers gegenüber der Versicherung zurück, weil er nicht bereit war, seinen Zahnarzt vor Gericht von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden.

Antrag zur Zahnzusatzversicherung

Wichtig ist es, beim Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung wahrheitsgemäße Angaben darüber zu machen, ob bereits ein Gebissschaden vorliegt, der behandlungsbedürftig ist. Sollten sie sich nicht sicher sein, fragen sie ihren Zahnarzt um Hilfe und füllen sie nach seinem Rat den Versicherungsantrag und die Fragen zum Zahnstatus wahrheitsgemäß aus. Auf diese Weise sind sie im Fall von Unstimmigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft auf der sicheren Seite, weil im Zweifelsfall die Aussage des Zahnarztes zu Ihrer Gesundheitsprüfung ausschlaggebend sein wird.

Sind Sie im Falle eines Rechtsstreites nicht bereit, ihren Zahnarzt von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, kann die Gesellschaft bei der sie eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, die Zahlung dieser Leistungen verweigern. Daher kann vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung nur geraten werden, dass sie die Fragen der Gesundheitsprüfung in ihrem Versicherungsantrag nach bestem Wissen wahrheitsgemäß ausfüllen.

Für nicht-medizinische Fragen zur privaten Zahnzusatzversicherung ist der kompetenteste Ansprechpartner ein unabhängiger Versicherungsexperte. Mit ihm können sie alle nötigen Fragen rund um das Thema klären. Ein kostenloser Onlinerechner vergleicht die Beiträge und kann einen ersten Einblick zu den Leistungen einzelner Tarife geben.

Hier ist ein »kostenloser Onlinerechner Zahnzusatzversicherung