Gartenmöbel in der Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung bezieht sich nur auf Gegenstände, die sich an dem im Vertrag festgelegten Versicherungsort befinden. Dieser Versicherungsort ist in den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung üblicherweise die Wohnung einschließlich der Räume in Nebengebäuden. Eine Terrasse am Haus, die direkt in den Garten übergeht, gehört nicht zur Wohnung und Gegenstände wie Gartenmöbel sind daher nicht versichert.

Diese weit verbreiteten offenen Terrassen zählen zur Umgebung des Wohnhauses und werden wie ein Garten oder ein Hof betrachtet. Die Hausratversicherung gilt für dort befindliche Gegenstände meist nicht. Nur wenige Ausnahmen sind allgemein üblich, etwa Antennen oder Markisen, die häufig mitversichert sind. Es gibt jedoch auch Hausratversicherungen die ebenfalls die Gartenmöbel schützen. Hier kann ein Versicherungsvergleich helfen.

Auch im Falle von Fahrraddiebstahl sind in der Hausratversicherung Besonderheiten zu beachten. Wenn Fahrräder mitversichert sind, enthalten die Policen meist die Klausel, dass der Diebstahl nur zwischen 6 bis 22 Uhr versichert ist. Der Geschädigte trägt zudem die Beweispflicht, dass das Fahrrad in diesem Zeitbereich gestohlen wurde und muss beweisen, z.B. durch Zeugen, dass das Rad während des versicherten Zeitraums abhanden gekommen ist.

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