Freiberuflern droht Rentenlücke

Knapp 700.000 Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Anwälte oder Steuerberater werden in diesen Tagen von ihren berufsständischen Versorgungswerken über die voraussichtliche Höhe ihrer späteren Altersrente informiert. Die in den Bescheiden aufgeführten Zahlen sollen nach einem Artikel in der Welt am Sonntag (22.01.2006 von Hans-Werner Thieltges) jedoch den Blick auf die Realität verstellen, weil seit 2005 auch Renten aus Pflichtversicherungen bei Versorgungswerken zu einem großen Teil versteuert werden müssen.
Vor kurzem hatte die DBV-Winterthur Alarm geschlagen, weil trotz dieser einschneidenden Änderungen im Steuerrecht z.B. jeder vierte Arzt nicht ausreichend reagiert habe. Und zwei von drei Medizinern könnten sich vorstellen, eine private Rentenversicherung abzuschließen. Auch die Nordrheinische Ärzteversorgung erkenne merkwürdigerweise nur eine geringe Resonanz.

Um diese auf Grund der Steuerpflicht entstandene zusätzliche Versorgungslücke zu schließen, sollen gerade Freiberufler von der in 2005 eingeführten Basisrente profitieren. Steigende Beiträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden; in diesem Jahr 62% von max. 20.000 Euro bei Singles und 40.000 Euro bei Verheirateten.

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