FAQ zum Gesundheitsfonds

Wie hoch ist der Beitragssatz und was hat sich seit Anfang 2009 geändert?

Der Beitragssatz wurde auf 15,5 Prozent festgesetzt, diesen müssen alle Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 01. Januar 2009 bundesweit zahlen. Daneben gibt es für einzelne Personenkreise einen ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent, zum Beispiel für Selbstständige ohne Krankengeldanspruch.

Das Ansteigen der Beiträge für viele Versicherte resultiert vor allem aus Mehrausgaben für steigende Arzthonorare sowie Krankenhausbudgets von jeweils ca. 2,5 Milliarden Euro und einer Umverteilung von gut 3 Milliarden Euro.
Für den 01. Juli 2009 ist eine Senkung der Beitragssätze auf 14,9 Prozent geplant, zum Ausgleich sollen zusätzliche Steuermittel in den Gesundheitsfonds fließen.

Was kostet den Versicherten der Gesundheitsfonds?

Die Mehrkosten errechnen sich aus der Differenz zum derzeitigen Beitragssatz. Die Kosten können außerdem aufgrund von Zusatzbeiträgen steigen oder durch Prämien reduziert werden. Dies liegt im Ermessen und der finanziellen Situation der jeweiligen Krankenkassen.

Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zu 3.600 Euro (brutto) im Monat profitieren davon, dass der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8% sinkt und so die Belastung des Gesundheitsfonds ausgleicht. Leider gilt dies aber nicht für alle Mitglieder (z.B. Rentner oder Arbeitnehmer, die über ein höheres Einkommen verfügen).

Was hat sich am Beitrag für Arbeitgeber 2009 geändert?

In dem bundeseinheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent ist der allein vom Arbeitnehmer zu zahlende Anteil von 0,9 Prozent schon eingerechnet. Daher zahlen die Arbeitgeber davon lediglich 7,3 Prozent, während die Arbeitnehmer 8,2 Prozent tragen. Sollten einzelne Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben oder Prämien ausschütten, gelten diese nicht für Arbeitgeber, sondern nur für den Arbeitnehmer.

Was ändert sich 2009 für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Versicherung sind und Krankengeldanspruch haben?

Hauptberuflich Selbständige erhalten ab dem 01. Januar 2009 kein Krankengeld mehr von ihrer Krankenkasse – zahlen dann aber auch nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent. Wenn die Selbständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter wie bisher im Krankheitsfall Krankengeld beziehen möchten, müssen sie einen gesonderten Wahltarif abschließen.

Sind Ehepartner und Kinder weiter kostenlos mitversichert?

Ja, an der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ändert sich nichts. Sie bleibt ein entscheidender Vorteil gegenüber der Privaten Krankenversicherung.

Was genau bedeutet der Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (MorbiRSA) für die Gesetzlichen Krankenkassen?

Im Zuge der Reformen wird auch der Finanzausgleich zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen neu geregelt. Nun wird anhand einer Liste von 80 schweren und chronischen Krankheiten geprüft, ob eine Kasse dadurch höhere Belastungen hat. Sie erhält dann mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen als eine Kasse mit vielen gesunden Mitgliedern.

Dazu mussten die Krankenkassen in den vergangenen Monaten ihre Datenbestände genau durchsuchen, um die im MorbiRSA genannten 80 Krankheitsbilder genau zu beschreiben und die Versicherten einzuordnen. Für viele Kassen bedeuten der MorbiRSA und der Gesundheitsfonds eine deutliche finanzielle Belastung, weil sie künftig weniger Geld erhalten als bisher.

Wie wirtschaftet die Krankenkasse mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds?

Seit 2009 muss die Bilanzierung der Krankenkassen den Kriterien des Handelsgesetzbuches entsprechen. Jede Krankenkasse muss jedes Jahr ihre Vorstandsgehälter veröffentlichen.

Wenn eine Kasse jetzt vermehrt Geld für Kranke bekommt – was passiert dann mit den Präventionsleistungen?

Dies hängt zum einen von der finanziellen Situation der jeweiligen Krankenkasse ab, zum anderen auch davon, welche Bedeutung die Krankenkasse dem Thema zumisst. Da die Kassen seit Anfang 2009 ihr Geld aus dem Gesundheitsfonds beziehen und die Höhe dieses Geldes steigt, je nachdem, wie viele chronisch Kranke die Kasse nachweist, ist die Zukunftsperspektive für Präventionsmaßnahmen wohl eher negativ einzuschätzen.

Welche Zusatzleistungen bieten Krankenkassen 2009?

Das Angebot der Zusatzleistungen bestimmt jede Krankenkasse selbst. Viele bieten zahlreiche Zusatzleistungen auf dem Gebiet der Beratung, wie z.B. die Zahnersatzberatung oder die Ernährungsberatung, aber auch Angebote, die direkt auf die Lebensphase ihrer Versicherten zugeschnitten sind, an.

Sollte man ab 2009 mehr Zusatzversicherungen abschließen?

Private Zusatzversicherungen gehörten auch in der Vergangenheit zu einer guten Rund-um-Versorgung. Krankenkassen bieten neben den privaten Zusatzversicherungen auch verschiedene Wahltarife, wie einen Krankengeldtarif an. Neben der Zahnzusatzversicherung sind auch die Policen für eine ambulante oder stationäre Behandlung (Krankenhaus) stark gefragt.