FAQ – Unisex-Tarife (private Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Sachversicherung)

Die wichtigsten Fragen zur anstehenden Einführunder der Unisex-Tarife:

Ab wann werden Unisex-Tarife eingeführt?

Ab dem 21.12.2012 sind die Versicherer dazu verpflichtet, Neuverträge geschlechtsunabhängig (Unisex) anzubieten. Theoretisch können schon ab dem 01.07.2012 Unisex-Tarife vordatiert abgeschlossen werden. Verträge, die vor dem 21.12.2012 zustande kommen, sind noch geschlechtsabhängig (Bisex) kalkuliert.

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Warum werden Unisex-Tarife eingeführt?

Laut des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 01.03.2011 sind geschlechtsabhängige Bisex-Tarife als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip zu werten und sind daher mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar.

In welchen Sparten werden Unisex-Tarife eingeführt?

Es sind alle Sparten privater Personenversicherungen und auch einige Sachversicherungen betroffen. Dazu gehören unter anderen die private Krankenversicherung, Zusatzversicherung (auch Zahnzusatzversicherung usw.), Berufsunfähigkeitsversicherung, aber auch beispielsweise die KFZ-Versicherung, Lebensversicherung und Risiko-Lebensversicherung.

Mit welchen Änderungen muss man allgemein rechnen?

Ab dem 21.12.2012 werden alle neuen Verträge als geschlechtsunabhängige Unisex-Tarife abgeschlossen. Wurden bestimmte Versicherungen wegen der unterschiedlichen Kalkulation bisher für die Geschlechter verschieden berechnet, mussten also Männer bzw. Frauen aufgrund ihres Geschlechtes mehr bzw. weniger zahlen, so sind jetzt alle Tarife von geschlechtsunterscheidenden Faktoren befreit.

Beispielsweise wird die private Krankenversicherung für Frauen tendenziell günstiger. Die Kosten für die medizinische Versorgung sind bei Frauen statistisch höher. Bedingt wird das durch eine höhere Lebenserwartung, mehr Arztbesuche als Männer und natürlich die geschlechtsspezifischen Kosten, die durch Schwangerschaft und Geburt entstehen. Im Gegenzug müssen Männer mit einer Erhöhung der Prämie (bei Neuabschluss) rechnen.

Für die Frauen wird hingegen die KFZ-Versicherung teurer. Aus Versicherersicht gilt jedoch, dass Frauen prinzipiell sicherer durch den Verkehr kommen als Männer.

Mit welchen Änderungen muss der Einzelne rechnen?

  • Neuverträge

Neue Verträge werden ab dem 21.12.2012 als Unisex-Tarife abgeschlossen. Sollte Interesse bestehen, bestimmte Vorteile aus den Bisex-Tarifen zu nutzen, muss ein Vertragsschluss vor dem 21.12.2012 zustande kommen. Welche Versicherungen gewisse Vorteile innerhalb der Bisex-Tarife bieten, sollte in einem Kundengespräch mit Versicherer bzw. Makler geklärt werden.

  • Anwartschaft

Tarifabhängige große sowie kleine Anwartschaften leben in den beanspruchten Bisex-Tarifen auf. Sollte eine tarifunabhängige Anwartschaft abgeschlossen sein, muss damit gerechnet werden, dass diese in der Unisex-Tarifwelt auflebt.

  • Bestandskunden

Bestandskunden können in den bisherigen Tarifen verbleiben. Es wird jedoch wahrscheinlich ein einmaliges Wechselrecht gewährt. Ein Wechsel aus den Unisex-Tarifen in die geschlechtsabhängige Berechnung wird es hingegen nicht geben.

Fazit

Wie genau die Unisex-Tarife aussehen werden, kann noch nicht gesagt werden. Die Versicherer halten sich leider noch bedeckt. Erst zum Herbst 2012 wird eine gültige Rechtsprechung erwartet.

Danach kann etwas über die neuen Unisex-Tarife und ihre Ausgestaltung gesagt werden.

Interessenten an bestimmten Versicherungen, wie private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Zahnzusatzversicherung usw., sollten sich so schnell wie möglich informieren, ob sich der Abschluss einer privaten Versicherung eventuell schon vor dem 21.12.2012 lohnt.

Die FAQ steht auch zum Download bereit: FAQ_Unisex

Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir sie hier veröffentlichen.