Familie 2016 – Mehr Geld vom Staat

Familie – Mehr Geld vom Staat im Jahr 2016

Familien können sich freuen, denn ab 2016 bekommen sie vom Staat mehr Geld. Insbesondere beim Kindergeld gibt es Erhöhungen, aber auch bei der Einkommensteuer können Familien künftig sparen. Bei Sozialleistungen wie Wohngeld oder Hartz IV wirken sich die Änderungen 2016 ebenfalls positiv aus und nicht zuletzt sind es auch Studenten (BAföG) und Rentenbezieher, die im neuen Jahr mehr Geld im Geldbeutel haben werden. Lesen Sie hier, wie sich die einzelnen Erhöhungen von staatlichen Leistungen insbesondere für Familien auswirken.

Familien erhalten mehr Kindergeld bzw. einen höheren Freibetrag

FamilieDas Kindergeld wird um 2 EUR pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 190 EUR pro Monat, für das dritte Kind erhält man 196 EUR und für jedes weitere Kind werden 221 EUR bezahlt. Achtung: Um die Leistung auch künftig beziehen zu können, müssen Eltern für sich und ihre Kinder eine Steuer-Identifikations-Nummer bei der Familienkasse melden. Alternativ gibt es den Kindergrundfreibetrag und auch dieser wird 2016 erhöht. Pro Kind beträgt die Erhöhung 96 EUR und beläuft sich nun auf 4.608 EUR jährlich – und zwar rückwirkend auch für das Jahr 2015. Ob Eltern mit dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag besser fahren, wird wie bisher bei der jährlichen Steuererklärung rückwirkend festgelegt.

Vom Steuerfreibetrag profitiert jeder Steuerpflichtige

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer unberücksichtigt, also unbesteuert bleibt. Im Jahr 2016 wird dieser Freibetrag um zwei Prozent erhöht. In Euro ausgedrückt: Er steigt um 180 EUR auf 8.652 EUR im Jahr für Alleinstehende und auf 17.304 EUR für gemeinsam veranlagte Paare. Unterm Strich wird also weniger Einkommensteuer anfallen.

Rentenerhöhung 2016

Rentner müssen sich bis zum 01.07.2016 gedulden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Jahr die Renten spürbar steigen – von vier bis fünf Prozent ist die Rede. Allerdings werden einige Rentenbezieher nicht viel von der Erhöhung haben, insbesondere wenn sie dadurch mit ihrem Einkommen steuerpflichtig werden.

BAföG – Studenten bekommen ab dem Wintersemester 2016 / 2017 mehr Geld

Studierende müssen ebenfalls noch etwas abwarten, denn das BAföG wird erst im Herbst erhöht werden – dann allerdings um sieben Prozent. Der mögliche BAföG-Höchstsatz steigt dann auf immerhin 735 EUR im Monat.

Wohngeldbezieher bekommen 2016 höhere Leistungen

Beim Wohngeld kommt es im Jahr 2016 zu Erhöhungen von durchschnittlich 39 Prozent. Es handelt sich um eine Leistung, die u.a. vom Einkommen abhängig ist. Deshalb kann die Erhöhung nicht pauschal beziffert werden. Zu den Neuerungen der Wohngeld-Gesetzgebung gehört auch der Beschluss, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre angepasst werden soll. Wohngeldbezieher brauchen sich nicht weiter zu kümmern, denn die Erhöhung wird automatisch berücksichtigt. Wer bisher noch kein Wohngeld bezogen hat, könnte durch die Wohngelderhöhung 2016 in den Genuss dieser Leistung kommen – ein Antrag lohnt sich also.

Mehr Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder

Des einen Freud, des anderen Leid: Ab 2016 gibt es neue Unterhaltssätze für Kinder. Nach der Neuauflage der Düsseldorfer Tabelle steigt der Unterhalt für minderjährige Kinder um 7 bis 10 EUR pro Monat. Auch für volljährige Kinder, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, müssen Vater und Mutter künftig tiefer in die Tasche greifen. Der Anspruch steigt um 65 EUR auf nunmehr 735 EUR pro Monat.

Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV

Die Erhöhung von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) im Jahr 2016 richtet sich nach der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft. Alleinstehende erhalten 5 EUR mehr und kommen ab Januar 2016 auf 404 EUR. Bei Paaren werden vom Staat pro Person 4 EUR draufgelegt und je 364 EUR ausbezahlt. Bei Kindern richtet sich die Sozialleistung nach dem Alter.

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