Eckpunkte der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, privat finanzierte Altersvorsorge in Deutschland, die durch diverse Zulagen und die Abzugsmöglichkeiten von Sonderausgaben finanziell sehr interessant ist. Bei der Riester-Rente wird auch von der 3. Säule oder auch der 2. Schicht der Altersvorsorge gesprochen. Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) wurde die Förderung eingeführt und ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Namentlich geht sie auf Walter Riester, ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zurück. Die Förderung einer Informationen zur privaten Altersvorsorge durch eine Zulage kam im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 auf den Weg.

Zulagen für die Riester-Rente

Der Abschluss einer Riester-Rente bringt besondere Vergünstigung: Neben den Beiträgen, die sie monatlich für ihre Riester-Rente einzahlen, haben sie Anspruch auf eine staatliche Grundzulage sowie Zuschläge für jedes kindergeldberechtigte Kind. Seit 2008 erhalten sie eine jährliche Grundzulage von 154 Euro und für jedes Kind eine Kinderzulage von 185 Euro. Das bedeutet in einem konkreten Fall, dass sie bis z.B. einen monatlichen Beitrag von 50 Euro zahlen – somit 600 Euro im Jahr. Haben sie zwei Kinder kommt neben der Grundzulage von 154 Euro der doppelte Kinderzuschlag in Höhe von 370 Euro dazu. Die staatlichen Zuschüsse entsprechen also in etwa den eingezahlten Beiträgen.

Vor dem Abschluss einer Riester-Rente sollten sie sich gründlich informieren: Auch wenn eine private Zusatzrente 2,75 % Verzinsung garantieren muss, um die Riester-Förderung zu erhalten, können die Konditionen der einzelnen Angebote enorm differieren. Die Versicherungskosten werden von den Erträgen abgezogen, so dass die tatsächliche Rendite bei verschiedenen Versicherungen stark abweichen kann. Diese und andere Fragen besprechen sie am besten mit einem unabhängigen Versicherungsexperten. Ein erster Einstieg kann ein kostenloser Vergleich Riester-Rente sein.

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