Dread-Disease-Versicherung im Fall von Demenz

Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt ein umstrittenes Projekt in der deutschen Sozialpolitik dar. Die Leistungskataloge sind noch auf dem Stand von 1995, Anpassungen in Hinsicht auf Inflation und eine allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen sind nicht berücksichtigt worden, lediglich eine Anhebung der Sätze um wenige Euro wurde vor einiger Zeit vorgenommen. Ein wesentliches Problem bei der Gewährung einer Pflegestufe ist, dass nicht alle Risiken komplett abgesichert sind. Hierzu gehört auch die Demenz.

Bei der Begutachtung für eine Leistungsbemessung geht es allein darum, ob der Pflegebedürftige motorisch zur Nahrungsaufnahme in der Lage ist. Im Falle einer Demenz kann die motorische Fähigkeit zum Essen durchaus vorhanden sein. Möglicherweise muss die zu pflegende Person immer wieder daran erinnert werden zu essen. In diesem Fall wird keine Leistung von der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt.

Eine mögliche Absicherung gegen Demenz ist eine Dread-Disease-Versicherung, in ihrem Leistungskatalog ist die Zahlung im Fall einer Demenz in der Regel enthalten. Damit kann der Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung eine sinnvolle Ergänzung zur www.versicherung-vergleiche.de/pflegezusatzversicherung/index.php sein, da durch den Abschluss einer solchen Versicherung die Kosten im Fall einer Demenz zum Teil übernommen werden können.

Sie versichert nicht nur Demenz, sondern eine Vielzahl weiterer Erkrankungen und ist damit allgemein ein sehr interessantes Versicherungsprodukt. Sie können auch die Meinung eines anderen Arztes einholen, der von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt wird oder sich zur besseren Erholung in einem Ein- oder Zweibettzimmer unterbringen lassen.

Eine Dread-Disease-Versicherung ist eine Versicherung, die eine Zahlung für den Fall einer schweren Erkrankung leistet. Hierzu zählen unter anderem Krebs, Herzinfarkte, Schlaganfälle oder eben auch Demenz. Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt im Fall des Eintretens einer der im Leistungskatalog genannten Krankheiten eine Einmalige Zahlung, die es ihnen ermöglicht eine berufliche Auszeit zu nehmen, Umbauten am Haus vornehmen zu lassen oder auch eine Person für Unterstützungsleistungen zu zahlen.