Diese Änderungen gibt es 2011 bei der privaten Krankenversicherung

Von der jüngsten Gesundheitsreform ist auch die private Krankenversicherung betroffen. Zwar betreffen die Reformen wie so oft hauptsächlich gesetzliche Krankenkassen, aber auch die private Krankenversicherung muss sich einigen Änderungen unterziehen. Ziel der Reformen war es, den Konkurrenzkampf unter den einzelnen Versicherungen noch zu verstärken und so für die Mitglieder ein besseres Verhältnis von Preis und Leistung zu schaffen(www.finanzcheck.de). Man sollte also für weniger Geld mehr Service bekommen, und das bei den gesetzlichen, wie auch den privaten Versicherungen. Aber wie sehen die Veränderungen der Gesundheitsreform aus?

Vor allem für Angestellte wird es fortan einfacher, in die private Krankenversicherung einzutreten. Die Einkommensgrenze, die man überschreiten muss, um die gesetzlichen Krankenkassen verlassen zu dürfen, sank von 49.950 Euro auf 49.500 Euro. Das sind zwar nur ein paar Euro, ermöglichen aber einigen tausend Angestellten mehr, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch die übrigen Regelungen das Einkommen betreffend, wurden gelockert. So muss man fortan nicht drei Jahre in Folge über die Einkommensgrenze kommen, ehe man wechseln darf. Ein einmaliges Überschreiten der Grenze ist jetzt ausreichend, um zur Mitgliedschaft in der PKV berechtigt zu sein.

Und auch die Aufnahmekriterien werden einfacher gestaltet. Bisher musste jeder, der in die private Krankenversicherung eintreten wollte, Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten und sich auf Verlangen sogar ärztlich untersuchen lassen. Ergab die Untersuchung, dass das Risiko schwer zu erkranken zu hoch ist, durften die Versicherungen einen Patienten ausschließen oder von ihm einen Risikozuschlag verlangen. Das ist heute zwar auch noch der Fall. Zusätzlich müssen die privaten Versicherungen jetzt aber einen Basistarif anbieten, in dem sie jeden aufnehmen müssen, der aufgenommen werden möchte. Auf diesen Tarif darf auch kein Risikozuschlag erhoben werden. In der Regel enthalten diese Basistarife aber nur ein Minimum an Leistungen, so dass sie den Wechsel in die private Krankenversicherung zumindest für die Ausschlusskandidaten kaum attraktiv machen dürften.