Die wichtigsten Klauseln einer Berufsunfähigkeitsversicherung – 17 Punkte zum Selbst-Check

Berufsunfähigkeit ist ein sehr brisantes Thema. Staatliche Vorsorgemaßnahmen existieren, wenn überhaupt, nur in sehr begrenztem Rahmen. Lediglich bis 1961 Geborene haben einen Anspruch auf die staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit. Wer nach 1961 geboren wurde, hat zwar einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die Höhe der Leistungen beträgt jedoch bei vollständiger Erwerbsminderung nur maximal 35 % des letzten Bruttoeinkommens.

Daher entscheiden sich immer mehr Menschen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Fall der Fälle helfen soll, den erreichten Lebensstandard abzusichern. Eine kluge Entscheidung, denn statistisch wird jeder 5. während seines Berufslebens berufsunfähig.

 

Check-Liste Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt für das gute Gefühl einer gelungenen Vorsorge. Jedoch sind die Verträge und Klauseln für Laien schwer nachzuvollziehen und nicht selten passiert es, dass aus dem guten Gefühl Wut entsteht, weil bestimmte Klauseln nicht verstanden wurden und auch bei vollständiger Berufsunfähigkeit keine Leistungen vom Versicherer fließen.

Auf was es zu achten gilt, zeigt die folgende Check-Liste.

17 Punkte, die vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder zur Überprüfung des Vertrages beachtet werden müssen:

 

  • Der Prognosezeitraum: Wie lange wird die Berufsunfähigkeit andauern? Mindestens 6 Monate sind der Standard. Wer voraussichtlich innerhalb einer kürzerer Zeitspanne wieder fit für den Beruf ist, hat keine Ansprüche auf die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollte ein längerer Prognosezeitraum in dem Vertrag vereinbart sein, empfiehlt es sich, den Vertrag noch einmal zu überprüfen.

 

 

  • Rückwirkende Leistungen: Beinhaltet die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vereinbarung über rückwirkende Leistungen, werden ab dem 7. Monat nicht nur die vereinbarten Leistungen gezahlt, sondern auch rückwirkend die 6 Monate vor dem Einsetzen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Fehlt diese Klausel, entgehen dem Versicherten 6 Monate der Berufsunfähigkeits-Rente.

 

 

  • Abstrakte Verweisung: Der Versicherer prüft, ob der Versicherte auch innerhalb eines anderen Berufes arbeiten kann. Abstrakt bedeutet hier, dass ein komplett anderer Beruf ausgeübt werden kann. Wer kaufmännisch gearbeitet hat, kann der Klausel nach trotzdem in der Gebäudereinigung unterkommen. Mittlerweile verzichten viele Versicherer auf diese Klausel.

 

 

  • Konkrete Verweisung: Versicherte können vom Versicherer auf einen der Ausbildung und Erfahrung entsprechenden Beruf verwiesen werden. Für den Kunden ist es von Vorteil, wenn auf derartige Klauseln in der Erstprüfung verzichtet wird.

 

 

  • Umorganisation: Besonders für Freiberufler und Selbstständige ist diese Klausel interessant. Besteht die Möglichkeit, den Arbeitsplatz umzuorganisieren, entfallen Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann der Arbeitsplatz, beispielsweise nach einem Unfall mit Querschnittslähmung dementsprechend umorganisiert und barrierefrei umgebaut werden, erfolgt keine Leistung wegen Berufsunfähigkeit.

 

 

  • Berufswechselprüfung: Wurde der Beruf gewechselt und es tritt eine Berufsunfähigkeit ein, kann der Versicherer in Form einer konkreten Verweisung auf den zuvor ausgeübten Beruf verweisen, sofern dieser nicht von der Berufsunfähigkeit betroffen ist. Oft werden Berufswechsel innerhalb bestimmter Zeiträume berücksichtigt (6, 12, 18, oder 24 Monate).

 

 

  • Leistungsbeginn: Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen standardmäßig zu Beginn des Folgemonats nach Meldung der Berufsunfähigkeit. Dies sollte auch in jedem Vertrag stehen, eine taggenaue Anrechnung ist seltener.

 

 

  • Meldefristen: Eine Meldefrist sollte nicht aufgeführt sein. Ist jedoch eine Meldefrist in den Bedingungen vermerkt, beginnt die Leistungspflicht des Versicherers erst ab der (gegebenenfalls verspäteten) Meldung.

 

 

  • Geltungsbereich: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte weltweit gelten und nicht orts- bzw. zeitgebunden sein.

 

 

  • Erhöhung ohne Anlass: Ohne besonderen Anlass kann der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erhöht werden. Das ist ungünstig aber Marktstandard. Wer diese Möglichkeit im Vertrag stehen hat, kann sich glücklich schätzen.

 

 

  • Beitragsstundung: Ist es möglich, bis zur Leistungsentscheidung auf die Beitragszahlung zu verzichten? Üblich ist eine Stundung, die bei Ablehnung über Raten mit Stundungszinsen nachgezahlt wird. Verzichtet der Versicherer auf die Stundungszinsen, ist das von Vorteil.

 

 

  • Befristete Anerkenntnisse: Einige Versicherer bieten für die Zeit der Leistungsprüfung zeitlich befristete BU-Leistungen an. Das führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit und sollte, wenn möglich, verhindert werden. Der Versicherer sollte so schnell wie möglich eine Entscheidung über seine Leistungspflicht treffen.

 

 

  • Mitwirkungspflichten: Der Versicherte hat die Pflicht, unverzüglich mitzuteilen, wenn eine Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt bzw. gemindert ist. Auch die Änderung der beruflichen Tätigkeit muss oft mitgeteilt werden.

 

 

  • Nachprüfung: Versicherer prüfen regelmäßig, ob noch eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Daraus entsteht die Möglichkeit einer konkreten Verweisung (s.o.). Besser wäre, wenn neu erworbene Kenntnisse auch berücksichtigt werden.

 

 

  • Beitragsdynamik in der Hauptversicherung: Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung einer Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung abgeschlossen worden, übernimmt im Falle einer Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung die Beitragszahlungen für die Hauptversicherung (Rentenversicherung bzw. Kapitallebensversicherung). Ist auch eine Beitragsdynamik vereinbart, bezahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch die steigenden Beiträge zur Hauptversicherung. Üblich ist das jedoch nicht. Die Dynamik der Hauptversicherung wird dann eingefroren.

 

 

  • Garantierte Leistungsdynamik: Eine Leistungsdynamik stellt sicher, dass auch bei langanhaltender Berufsunfähigkeit der Lebensstandard erhalten bleibt. Die Leistungen des Versicherers erhöhen sich um einen vorher vereinbarten prozentualen Betrag (gegen einen entsprechenden Mehrbetrag der Prämie). Somit können allgemeine Teuerungsraten und die Inflation ausgeglichen werden.

 

 

  • Infektionsklausel: Bei bestimmten Berufen, beispielsweise bei Berufen im Gesundheitswesen, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen ein Berufsverbot aussprechen. Bei medizinischen Berufen tritt dieses Verbot bei der Gefahr einer Weiterverbreitung von Krankheitserregern ein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die Infektionsklausel einschließen.

 

[Quelle: Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse]

Weitere Informationen und den Vergleichsrechner zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie auf unseren Seiten zur Berufsunfähigkeitsversicherung: https://www.versicherung-vergleiche.de/berufsunfaehigkeitsversicherung.php

Die Checkliste ist auch als PDF verfügbar: 17-Punkte-Check-Berufsunfähigkeit