Dentalphobie – Zahnzusatzversicherung für Angspatienten

Ratgeberartikel über Dentalphobie – Zahnzusatzversicherung für Angstpatienten

Für Patienten, die unter Angst vor dem Zahnarzt leiden, ist eine notwendige Behandlung bei einem Zahnarzt bedrohlich. Ihre Panik kann sich in Angstattacken bemerkbar machen, typisch sind auch Schweißausbrüche, Zittern oder Herzrasen. Die fehlende Behandlung kann zu weiteren körperlichen Problemen führen. Welche Möglichkeiten es zur Behandlung solch einer Dentalphopie gibt, beschreibt der Focus auf seiner Website. Angstpatienten waren oft viele Jahre nicht beim Zahnarzt. Diese Nachlässigkeit kann nun sehr teuer werden, denn oft wird kostenintensiver Zahnersatz notwendig. Für solche Patienten empfiehlt sich daher der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Welche Vorteile diese Versicherung für Angstpatienten hat, möchten wir hier darstellen.

1. Schritt: Vorteile für Angstpatienten

Mit der gesetzlichen Krankenversicherung sind heute nur noch die Standardbehandlungen abgedeckt. Bei zahnmedizinischen Behandlungen wird regelmäßig eine Eigenbeteiligung von den Patienten gefordert. Die Höhe dieser Beträge richten sich auch nach der Anzahl der bisherigen Zahnarztbesuche, denn für regelmäßige Behandlungen werden Bonuspunkte vergeben. Diese können die Angstpatienten nicht vorweisen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann hier helfen. Sie trägt einen Teil des Eigenbetrages der Patienten. Normalerweise sind bei Zahnzusatzversicherungen schon eingetretene Zahnschäden nicht zu versichern. Häufig werden die Patienten bei ihrem Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung befragt, ob eine zahnärztliche Behandlung bereits angeraten wurde. Ein Vorteil für Angstpatienten bei Zahnzusatzversicherungen ist, dass diese lange Zeit nicht beim Zahnarzt waren. Dies mag seltsam klingen, hängt jedoch mit einem der häufigsten Ablehnungsgründe bei Zahnzusatzversicherungen zusammen: Der behandelnde Zahnarzt kann ja nicht befragt werden, da es ihn gar nicht gibt.

2. Schritt: Welche Tarife sind optimal für Angstpatienten?

Die Behandlung von Patienten mit einer Dentalphobie stellt Zahnärzte vor besondere Herausforderungen. Welche speziellen Möglichkeiten es für sie gibt, zeigt die Internetseite der Berliner Zahnärzte Leipziger14, welche unter folgender Adresse zu finden ist: http://www.leipziger14.de/. Für Angstpatienten, die gerne unter Vollnarkose behandelt werden möchten, noch folgender Hinweis: Nicht alle Versicherungen bieten diese Leistung an. Vergleichen Sie daher die Tarife genau und lesen Sie auch das Kleingedruckte! Achten Sie vor Abschluss des Vertrages darauf, dass die Versicherung Fragen nach Ihren Zähnen stellt und nicht zu zahnärztlichen Vorbehandlungen.

3. Schritt: Welche Leistungsmerkmale sind wichtig?

In jeder Zahnzusatzversicherung wird die Erstattung der Kosten für Zahnersatz vereinbart. Die Versicherung übernimmt Leistungen über den Standard der gesetzlichen Versicherung hinaus, dazu gehören Inlays, Implantate oder auch keramische Verblendungen für Kronen und Brücken. Neben gesundheitlichen werden auch immer ästhetische Gesichtspunkte mit berücksichtigt. Erstattungsfähig sind auch Preise für Laserbehandlungen und Kunststoff-Füllungen. Im Rahmen der Zahnzusatzversicherung ist auch eine professionelle Zahnreinigung möglich. Interessant wird solch eine Versicherung für Kinder und Jugendliche, denn je nach Tarif werden Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernommen. Es gibt durchaus einige Zahnzusatzversicherungstarife, die die Behandlung unter Vollnarkose erstatten. Hierbei muss jedoch die Dentalphobie von einem Facharzt für psychotherapeutische Medizin diagnostiziert und attestiert werden.

Angstpatienten sollten wissen, dass es für sie inzwischen gute Möglichkeiten gibt, ihre Zahngesundheit auch mit der Phobie zu erhalten. Fassen Sie Ihren Mut zusammen und gehen Sie folgende Schritte:

1. Versicherungsangebote für eine Zahnzusatzversicherung vergleichen und anfordern!

2. Passendes Angebot aussuchen und Vertrag abschließen!

3. Wartezeit einhalten!

4. Auf Angstpatienten eingestellte Praxis aussuchen!

5. Termin für ein Erstgespräch in der Praxis vereinbaren!

6. Behandlungstermin vereinbaren!