private Krankenversicherung

68 Beiträge

Alle Artikel zum Thema private Krankenversicherung

Beihilfe für Beamte

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in drei Entscheidungen wichtige Änderungen der Beihilfe für Beamte in der Gesundheitsreform von 2004 für unwirksam erklärt.

Das alte Recht zur Beihilfe für Beamte sah vor, das alle Arzneimittel und ärztlichen Leistungen bezahlt werden. Einzige Ausnahme waren Mittel gegen Bagatellerkrankungen. Nach den im Jahre 2004 geänderten Vorschriften gibt es Beihilfe jetzt nur noch für verschreibungspflichtige Medikamente. Beamte müssen seit dem Arzneimittel selbst bezahlen, die nicht in der Liste der Standardtherapien enthalten sind.