Bundestag beschließt Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung

Die Tatsache, dass viele Versicherte ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, forderte die Politik zum Handeln auf. Ein neues Gesetz, welches am 04. Juli 2013 den Bundesrat passierte, schützt die Versicherten vor Überschuldung.

Hohe Krankenkassenrückstände bei Versicherten und Arbeitgebern

Seit 2007 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Auch Menschen die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, werden deshalb nicht gekündigt. Laut Bundesregierung belaufen sich allein die Rückstände der gesetzlichen Krankenkassen auf 4, 5 Millarden EUR. In den privaten Krankenversicherungen sind derzeit rund 146.000 Versicherte von der Zahlungsunfähigkeit betroffen. Nach Schätzung des Verbands der privaten Krankenversicherung gibt es jedes Jahr etwa 3.000 neue Nichtzahler.

Doch häufig können auch die Arbeitgeber die Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr abführen. Gründe wie Insolvenzen, Nachforderungen aus Betriebsprüfungen oder Rückforderungen aus Insolvenzverfahren führen in den häufigsten Fällen zur Zahlungsunfähigkeit auf der Arbeitgeberseite. Sie schulden allein den gesetzlichen Krankenkassen 2,4 Milliarden EUR.

Der Notlagentarif

Privat Versicherte sollen vom Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt bekommen, bei Zahlungsschwierigkeiten in einen sogenannten Notlagentarif zu wechseln. Gedacht ist der Tarif als Übergangslösung, dessen Kosten sich auf monatlich 100 bis 150 EUR belaufen sollen. Wenn der oder die Versicherte wieder in der Lage ist, in einen normalen Versicherungstarif zurückzukehren und alle Beitragsschulden beglichen sind, soll der Wechsel schnell und unkompliziert ablaufen.

Im Notlagentarif haben die Versicherten nur Anspruch auf wenige Leistungen. Bei akuten Erkrankungen, Notfällen und Schmerzzuständen greift der Notlagentarif, doch eine umfangreiche Versorgung kann der Vertrag nicht gewährleisten. Ausgenommen sind Schwangere, junge Mütter, Kinder und Jugendliche. Für diese Gruppen wird weiterhin für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen geleistet.

Wie der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung Uwe Laue zusammenfasst, handelt es sich bei dem Notlagentarif um „(…)eine gute Lösung für al

le Versicherten: Er verringert das Problem der Beitragsschulden für die Betroffenen und entlastet damit letztlich auch die übrigen Versicherten. Der Beitrag im Notlagentarif ist für die Betroffenen deutlich geringer als ihr vorheriger Tarifbeitrag, wobei sie in ihrer Absicherung für den Krankheitsfall keine Nachteile haben, da der gesetzlich geregelte Anspruch auf Notfallleistungen unverändert erhalten bleibt.“

Kritik am Notlagentarif

Für die privaten Krankenversicherungen bedeutet die Einführung des Notlagentarifs einen hohen bürokratischen Aufwand. Denn das Gesetz sieht vor, die Umstufung in den Notlagentarif rückwirkend durchzuführen, um die individuelle Schuldenlast auch für die Vergangenheit deutlich zu verringern. Die rückwirkende Umstellung kann nicht ‚auf Knopfdruck‘ durchgefürht werden, da jeder Vertrag einzeln umgestellt werden muss. Dadurch können einige Monate vergehen, bis der in Zahlungsschwierigkeiten geratene Versicherte durch den Notlagentarif entlastet wird.

Am Anfang der Überleitung in den Tarif soll ein Mahnverfahren stehen. Erst wenn der Versicherte hierauf nicht reagiert und seine Beitragsschulden begleicht, wird er im Notlagentarif versichert. Dabei gilt die Versicherung in diesem Tarif rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt der Ruhestellung des eigentlichen Versicherungsvertrags.

Die Bundestagsfraktion der Linken kritisierte den Notlagentarif als faktische Abschaffung der Versicherungspflicht für privat Krankenversicherte.

Da das Gesetz aber schon den Bundesrat passierte, könnte der Notlagentarif bereits im August 2013 in Kraft treten.