Die sozialen Sicherungssysteme der Bundesrepublik werden immer weiter ausgedünnt. So ist man etwa im Fall von Erwerbsunfähigkeit kaum noch finanziell abgesichert und auch nach einem Jahr der Arbeitslosigkeit kann es vorkommen, dass man auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist. Da dies einem aus mehr oder weniger heiterem Himmel treffen kann, stellt sich oft die Frage, was mit bestehenden Versicherungen, die vor der ALG-II-Bedürftigkeit (umgangssprachlich Hartz IV) abgeschlossen wurden, geschehen soll. Im Falle einer ALG-II-Bedürftigkeit darf ein bestimmter Satz des Privatvermögens nicht überschritten werden. Ist dies der Fall, kann das Amt den Rückkauf dieser Policen verlangen.
Was mit den Versicherungen geschieht, hängt grundsätzlich von der Art der Versicherung ab. Versicherungen, die einen Kapitalstock anlegen, z.B. Lebensversicherungen und einige Arten von Berufsunfähigkeitsversicherungen, müssen in der Regel zurückgekauft werden, denn Sie gelten als Privatvermögen die zur freien Disposition stehen. Wenn Sie Glück haben, unterschreitet der Kapitalstock den bereits zitierten Freibetrag. Liegt der Rückkaufswert über dem Freibetrag, müssen Sie sich von der bestehenden Versicherung trennen, egal wie verlustreich dieses Unterfangen in wirtschaftlicher Hinsicht sein wird, denn im Fall eines Rückkaufs erhalten Sie in der Regel nicht den vollen Wert dieser Versicherung.
Glück haben Sie bei Versicherungen der Riester-Rente und der Ruerup-Rente. Der angesparte Kapitalstock ist für Ihre Altersvorsorge zweckgebunden und kann nicht vor dem Alter angerührt werden, ansonsten wird die staatliche Förderung gefährdet. Das bedeutet, dass Ihr Riester-Guthaben auch im Fall einer ALG II-Bedürftigkeit oder Privatinsolvenz bestehen bleiben wird.
Ein derzeit noch unklares Problem ist, was mit einer bestehenden privaten Krankenversicherung geschieht. Bereits nach der Gesundheitsreform 2007 mussten die gesetzlichen Krankenversicherungen einen günstigen Basistarif einführen, der sich an Mitglieder der privaten Krankenversicherung in finanzieller Not richtete.
In der Regel sind diese Kosten vom Existenzminimum nicht finanzierbar, sodass sich die Frage stellt, wer für die Beiträge einer bestehenden privaten Krankenversicherung aufkommt. Über diese Frage wird derzeit in der Bundespolitik gestritten. Es wurde jedoch signalisiert, dass es nach Möglichkeit vermieden werden sollte, finanziell bedürftige Mitglieder der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung abzudrängen.