Berufsunfähigkeitsversicherungen auf dem Prüfstand

Wohl nur die wenigsten könnten im Ernstfall auf ihr Erwerbseinkommen verzichten. Um einem finanziellen Ruin im Fall einer dauerhaften Erkrankung abzufedern, wird daher der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung angeraten. Leider stellt sich dies nicht immer so einfach dar. Viele Interessenten werden abgelehnt, weil sie bereits Vorerkrankungen aufweisen, anderen fehlt das nötige Geld, um sich eine solche Versicherung überhaupt leisten zu können. Hinzu kommen in letzter Zeit eine Reihe von negativen Schlagzeilen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung häufig die Leistung verweigert und sich auf längere Rechtsstreits einlässt, wenn eigentlich die Zahlung notwendig und berechtigt erscheint. Für Versicherte unerfreulich, zumal die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht unerheblich sind.

Nur knapp 12 % aller Berufsunfähigkeitsversicherungen erfüllen Marktstandard

Eine aktuelle Studie zu den Standards der Berufsunfähigkeitsversicherung untermauert diesen bösen Anschein: Nur 44 von 381 untersuchten Versicherungen erfüllen die Mindeststandards, auf die sich die private Versicherungswirtschaft geeinigt hatte.

Ein mögliches Qualitätsmerkmal für Versicherungen ist, ob und wie man mit Meldefristen umgeht. Versäumt man eine Meldefrist bei Berufsunfähigkeitsversicherung, kann die Konsequenz die Verweigerung der Versicherungsleistung sein.

Ebenso sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung verzichten. Dies ist eine Regel, die aussagt, dass man in dem Fall keine Leistung erhält, in dem man auch in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Der Haken daran ist: Abstrakte Verweisung bedeutet, dass man in einem beliebig anderen Beruf arbeiten sollte, der aber von der Versicherungsgesellschaft nicht spezifiziert werden muss und mit Einkommen und Prestige nicht im Geringsten mit dem vorherigen Beruf in Verbindung stehen müsste. Ist man Architekt und verliert durch eine Erkrankung der Augen seine Sehfähigkeit, kann die Konsequenz sein, dass man auch als Friedhofsgärtner weiterarbeiten könnte. Die Sinnhaftigkeit einer Versicherung, die auf dieser Regel besteht, kann natürlich angezweifelt werden.

Das Kölner Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse hat auf der Basis von 17 solcher Mindeststandards den aktuellen Markt an Berufsunfähigkeitsversicherungen unter die Lupe genommen, mit dem erschreckenden Ergebnis, dass nur die Minderheit der Versicherungen diese Minimalkriterien erfüllt. Wer nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte dies aus diesem Grund nicht aufs Geratewohl tun, sondern sich gründlich informieren.