Berufsunfähigkeitsversicherung und Jobwechsel

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bemisst das Versicherungsrisiko daran, wie risikoreich die Versicherung ihrer Arbeitskraft ist. So üben viele Arbeitnehmer, die in einem körperlich anspruchsvollen Job arbeiten, ihren Beruf oft nicht bis zur Rente aus, sondern müssen ihn vorzeitig aufgeben. Gründe dafür sind Rückenbeschwerden, Herz- und Kreislauferkrankungen und immer öfter auch psychische Gründe. Um im Fall einer Erkrankung auf Leistungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung hoffen zu können, ist es wichtig, dass sie beim Abschluss einer Versicherungspolice wahrheitsgemäße und exakte Angaben darüber machen, welcher beruflichen Tätigkeit sie nachgehen. Entscheidend ist auch die Versicherungsgesellschaft über anstehende Wechsel Ihrer Tätigkeit zu informieren, wenn sie z.B. von einem Bürojob in einen körperlich anspruchsvollen Job wechseln.

Beschreiben sie ihre Berufstätigkeit so genau wie möglich!

Wie ist es nun, wenn sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über den geplanten Jobwechsel informiert haben, aber gegen Ende ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit ein Unfall eintritt, der Sie für den Job, in den Sie wechseln möchten, arbeitsunfähig macht? Um von der Berufsunfähigkeitsversicherung in einem solchen Fall eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, muss der Wechsel in den neuen Beruf bereits vollzogen sein, so entschied das Landgericht Dortmund (Az. 2 O 501/07).

Relevant ist vor allem das aktuelle Berufsbild, nicht zukünftige Tätigkeiten!

In dem Rechtsstreit ging es um den Fall eines Mannes, der in einem kaufmännischen Beruf tätig war und am letzten Tag seiner Berufstätigkeit einen Unfall erlitt, der ihn für seine zukünftige Tätigkeit berufsunfähig machen würde. Die Richter wiesen eine Klage gegen seine Berufsunfähigkeitsversicherung zurück, da für die Bemessung einer Berufsunfähigkeit die zuletzt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich wäre. Als Berufswechsel kann nicht angesehen werden, dass bereits ein neuer Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde, sondern der Beruf muss aktiv ausgeübt werden, damit diese Tätigkeit für die Ausübung einer Berufsunfähigkeitsversicherung maßgeblich wäre.

Lassen sie sich bei Fragen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung gründlich beraten. Als kompetente Ansprechpartner rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung stehen ihnen die unabhängigen Versicherungsexperten in ihrer Umgebung gerne zur Verfügung. Weitere Informationen und eine kostenlose Analyse von Experten gibt es »hier.