Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht immer zahlen

Nach Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Aktenzeichen: 10 U 736/08) ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Entlassung aus Gründen des Charakters des Arbeitnehmers nicht zu einer Versicherungsleistung verpflichtet. Es muss schon explizit ein Zusammenhang zwischen einer psychischen Erkrankung und der Kündigung bewiesen werden. Was bedeutet dieses Urteil für die Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Kläger gab vor Gericht vor, sein Fehlverhalten würde auf eine psychische Erkrankung zurückgehen. Er blieb erfolglos, er konnte sich mit dieser Interpretation nicht durchsetzen. Laut Entscheidung des Gerichts, wäre der im Entlassungsbescheid angegebene Grund ausschlaggebend. Der Kläger selbst habe keinen Nachweis dafür erbracht, dass für diese charakterliche Fehlstellung ein gesundheitlicher Grund vorliegen würde. Hätte er vor Gericht nachweisen können, dass die ihm vorgeworfenen charakterlichen Mängel auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen wären – so ist zu vermuten – wäre dieses Urteil möglicherweise anders ausgegangen. So bleibe maßgeblich, was auf dem Entlassungsbescheid steht.

Es stellt sich die Frage, was es bedeutet, wenn eine Entlassung aus charakterlichen Gründen ausgesprochen wurde? Ist davon die Rede, dass jemand aus charakterlichen Gründen entlassen wurde, liegen meist schwerwiegende straf- oder beamtenrechtliche Gründe vor, die den Anlass zu dieser Kündigung gegeben haben. Es ist z.B. ein Fall bekannt geworden, in dem ein Hochschullehrer seinem Dienstherren eine gefälschte Abrechnung der Umzugskosten vorgelegt hat und damit erheblich gegen seine Wahrheitspflicht als Beamter verletzt habe.

Das Bedeutet, wer aufgrund seines Charakters den Dienst quittieren muss, hat in massiver Weise ein Fehlverhalten an den Tag gelegt. Um in einem solchen Fall von einer Berufsunfähigkeit sprechen zu können, muss eine Erkrankung so starke Ausprägungen haben, dass eine Schuldunfähigkeit vorliegen würde. Gegen individuelles Versagen zu versichern, ist dagegen nicht die Aufgabe einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sie hingegen vor der existenziellen Bedrohung schützen, dass sie ihren Beruf aufgrund gesundheitlicher Beschwerden nicht mehr ausüben können. Hierzu können durchaus auch psychische Gründe zählen, etwa ein „Burnout – Syndrom“ oder Depression. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten sie sich gründlich informieren lassen, ein erster Einstieg kann ein kostenloser Versicherungsvergleich sein.