Berufsunfähigkeit kurz vor Rente

Alle Arbeitnehmer die nach 1964 geborenen sind, werden erst mit 67 Jahren oder womöglich noch später in Rente gehen können. Die normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch nach wie vor darauf ausgelegt, dass die Versicherten bereits mit 65 in Rente gehen. Tritt nun eine Berufsunfähigkeit genau in dieser Lücke ein, drohen finanzielle Nachteile. Deshalb sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung hier hingehend überprüft werden.

Da die Verlängerung der Lebensarbeitszeit das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöht, sollte vor allem darauf geachtet werden, dass eine Versicherung diese Verlängerung ohne erneute Gesundheitsprüfung gewährt. Die Absicherung gerade der letzten Jahre der Lebensarbeitszeit ist besonders wichtig, da kurz vor der Rente eine Berufsunfähigkeit besonders wahrscheinlich ist. Statistisch trifft eine Berufsunfähigkeit jeden vierten Arbeitnehmer und jeder dritte wird gegen Ende seiner Karriere Berufsunfähig.

Somit ist es besonders wichtig, insbesondere für diese Zeit eine Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Eine umfassende Information ist für diese elementare Absicherung immer zu empfehlen. Unabhängige Versicherungsfachleute beraten hier kostenlos. Auch im Internet gibt es weitere hilfreiche Informationen.

Infos und » Analyse zur Berufsunfähigkeitsversicherung.