Auslandreisekrankenversicherung ist Pflicht

Für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine private Auslandreisekrankenversicherung für den Urlaub unbedingt anzuraten. Denn der Versicherungsschutz beschränkt sich grundsätzlich nur auf die Bundesrepublik Deutschland. Eine notwendige Behandlung im Ausland kann teuer werden. Vor der Reise sollte daher der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung Pflicht sein.

Gerade in den Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, muss der Arzt im Ausland zunächst bar bzw. mit Kreditkarte bezahlt werden. Die Rechnung wird anschließend bei der GKV eingereicht. Hier werden oftmals jedoch nur die Kosten erstattet, die für die Behandlung in Deutschland gezahlt worden wären, so das meist Differenzkosten verbleiben. Ein Krankheitsbedingter Rücktransport aus dem Ausland wird jedoch nie bezahlt. Hier hilft die Reisekrankenversicherung.

Ein bei einem schweren Autounfall in Tunesien verletzter Tourist blieb so auf einem Großteil seiner Behandlungskosten sitzen. Der gesetzlich krankenversicherter Mann musste statt in einem staatlichen Krankenhaus in einer neurochirurgische Privatklinik behandelt werden. Nach der Rückkehr nach Deutschland weigerte sich die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten zu übernehmen, da im Ausland kein Versorgungsanspruch entsprechend dem deutschen Standard besteht. Der Touist hatte keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen die diese Kosten hätte tragen können.