Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse kommt man nicht mehr drumherum öfter als einem lieb ist in die eigene Tasche greifen zu müssen. Sei es die notwendige neue Brille oder ein größerer Eingriff beim Zahnarzt – gesetzlich Versicherte müssen viel zuzahlen. So ist es nicht verwunderlich, das Krankenzusatzversicherungen immer beliebter werden und sich solche Policen gut verkaufen. Neben einer Zahnzusatzversicherung ist insbesondere auch die ambulante Zusatzversicherung gefragt.
Die Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich schließt für gesetzlich Krankenversicherte auf Wunsch zum Beispiel alternative Heilmethoden durch Heilpraktiker oder Ärzte für Naturheilverfahren sowie Leistungen für Brillen und Sehhilfen ein. Viele Patienten sehen auch in den Zuzahlungen bei Medikamenten oder der Praxisgebühr ein großes Ärgernis und können durch die ambulante Zusatzversicherung vorsorgen.
Das Ärgernis wächst, denn obwohl die Beiträge steigen, werden Leistungen der Krankenkasse weiter zurück gefahren. So wurde der Zuschuss für Brillengläser gekürzt, die Behandlung im Krankenhaus kann statt 126 Euro nun 280 Euro kosten und für Medikamente müssen mittlerweile maximal 10 Euro statt vorher 5 Euro dazu bezahlt werden.
Vergleich ambulante Zusatzversicherung
Aufgrund der Tarifvielfalt und den vielen verschiedenen Bereichen die durch eine ambulante Zusatzversicherung abgedeckt werden können, ist es schwer den Überblick zu behalten. So gibt es Tarife die viele verschiedene Leistungen (z.B. auch im Zahnbereich) übernehmen und andere die nur speziell aber dann besonders hohe Erstattungen bieten. Fast bei jeder Police dabei ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für eine Behandlung im Urlaub oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Um hier die leistungsstarken Tarife zu finden lohnt eine Beratung oder ein Vergleich mit einem Onlinerechner.
Jede ambulante Zusatzversicherung bietet die Kostenübernahme von Sehhilfen, wobei eine maximale Erstattung von 300 Euro innerhalb von zwei Jahren bei leistungsstarken Tarifen üblich ist. Entscheidend für eine neue Brille ist es auch, ob eine Sehschärfenänderung zu einem Anspruch auf Leistung führt, wenn der Höchstbetrag schon ausgeschöpft ist. Überhaupt ist es immer wichtiger, statt auf Prozentsätze eher auf die Höchstbeträge, bis zu denen Leistungen übernommen werden, zu schauen. Optimal ist hier beispielsweise, wenn die Leistungen bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte (3,5 fach) erfolgen.
Hier geht es zum kostenlosen »Onlinerechner ambulante Zusatzversicherung